Die Europäische Kommission hat am 17.05.2017 ihren ursprünglich für April 2017 angekündigten Bericht über die Überprüfung der praktischen Anwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorgelegt. Bei der EEE handelt es sich um eine Eigenerklärung eines Unternehmens, die bei allen Vergabeverfahren, bei denen der EU-Schwellenwert überschritten wird, als vorläufiger Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit dient.
Der an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union gerichtete Bericht erläutert, dass mit dem im vergangenen Jahr erfolgreich gestarteten elektronischen EEE-Dienst (eEEE-Dienst) der Kommission lediglich eine Übergangsphase in den Mitgliedsstaaten unterstützt werden soll. Diese elektronische Plattform, auf der die öffentlichen Auftraggeber die EEE für einzelne Vergabeverfahren vorbereiten und die Anbieter ihre Erklärung ausfüllen und an die öffentlichen Auftraggeber übermitteln können, soll nach dem 18.04.2019 eingestellt werden.
Die Europäische Kommission stellt sich vielmehr nationale Lösungen für die EEE vor. Das volle Potenzial der EEE solle durch die Eingliederung einer „nationalen EEE“ in das eProcurement-System und die Register oder Datenbanken mit Zeugnissen/Nachweisen der einzelnen Mitgliedsstaaten ausgeschöpft werden.
Peter Kurth, Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.: „Der Bericht der Kommission zeigt, dass die tatsächliche Erfahrung mit der EEE in der Praxis in den meisten Mitgliedsstaaten, wie auch in Deutschland, noch relativ begrenzt ist. Es überrascht zudem nicht, dass die EEE in den meisten Staaten, wie auch bei uns, noch bevorzugt in der Papierform gefordert wird. Hier sehen wir die öffentlichen Auftraggeber am Zuge, verstärkt auf die eEEE zurückzugreifen.“ Positiv zu bewerten sei zudem die Ankündigung Deutschlands, die EEE in die bestehenden Präqualifizierungssysteme für Lieferanten integrieren zu wollen und damit einen weiteren Schritt auf dem Weg der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu gehen.
Dem Bericht zufolge hatten bis Ende des Jahres 2016 22 Mitgliedsstaaten damit begonnen, die EEE zu nutzen, während dies in sechs Mitgliedsstaaten, darunter Belgien und Österreich, mangels erfolgter Umsetzung der neuen Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe noch nicht der Fall war.
Der Bericht enthält zudem einen kurzen Überblick zum Stand der Umsetzung der neuen Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie der Sektorenrichtlinie aus dem Jahr 2014. In Deutschland sind die beiden europäischen Richtlinien fristgerecht zum 18.04.2016 in deutsches Recht umgesetzt worden. Nicht überall verlief das Gesetzgebungsverfahren jedoch so reibungslos. So berichtet die Kommission, dass mit Stand Mitte Februar 2017 noch in zehn Mitgliedsstaaten eine vollständige Umsetzung ausstand. Vertragsverletzungsverfahren gegen die entsprechenden Länder wegen verspäteter Umsetzung sind bereits anhängig.