Leitfaden zur Störfall-Verordnung veröffentlicht

Der Leitfaden stuft Abfälle gemäß der Störfall-Verordnung ein.

27.10.2015

Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) beim BMU hat im Arbeitskreis „ Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung“ den gleichnamigen Leitfaden erarbeitet, der als Hilfestellung für die Zuordnung der Abfälle zu den Stoffkategorien der Störfall-Verordnung dienen soll.

Dieser Leitfaden stellt die folgenden drei Verfahren zur Einstufung von Abfällen gemäß den Stoffkategorien des Anhangs I der Störfall-Verordnung abhängig von den jeweils vorliegenden Kenntnissen über die einzustufenden Abfälle dar:

  1. Detailkenntnisse zur Abfallzusammensetzung liegen vor
  2. Kenntnisse über die auf den jeweiligen Abfall zutreffenden H-Kriterien liegen vor
  3. Lediglich die Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) der jeweiligen Abfälle liegen vor.

Der Leitfaden umfasst fast alle 405 in der AVV als gefährlich eingestuften Abfallschlüssel. Abfälle mit einem gefährlichen Abfallschlüssel wurden auf Grund vorliegender Erfahrungen der Behörden im Sinne eines Worst-case-Ansatzes den Stoffkategorien der Störfallverordnung zugeordnet.

Liegen Kenntnisse über die Zusammensetzung des Abfalls vor, kann von diesen Vorgaben begründet abgewichen werden.

Nach Veröffentlichung des KAS-Leitfadens wurde durch die Unternehmen des BDE festgestellt, dass unabhängig davon, dass der KAS-Leitfaden per se rechtlich nicht bindend ist, sondern grundsätzlich zunächst nur empfehlenden Charakter besitzt, dieser von den Behörden vor Ort strikt angewandt wurde. Es wurde versucht, Abfälle aufgrund ihrer Abfallschlüsselnummer in Kategorien nach Störfallverordnung einzustufen. Dazu wurden Annahmen getroffen, welche Qualität die Abfallstoffe haben und welche Inhaltsstoffe vorhanden sein könnten.

Diese Vorgehensweise hat der BDE wiederholt und in Kooperation mit weiteren Verbänden sehr kritisch bewertet. Die Stellungnahme der LAGA aus September 2014 hat diese Kritik in weiten Teilen bestätigt. Aktuell steht die Überarbeitung des KAS-Leitfadens an und wird von Expertend er Entsorgungsbranche begleitet.