Lithium-Brände verursachen große Schäden und hohe Kosten - Fehlwürfe gefährden Recyclinganlagen

Die Recyclingverbände BDE, BDSV, bvse und VDM setzen sich aktiv für die Aufklärung über die Gefahr durch falsch entsorgte Lithium-Batterien ein.

20.05.2019

Es ist erschreckend aber wahr – immer wieder kommt es zu Brandfällen infolge von Selbstentzündungen durch einen unsachgemäßen Umgang mit Lithiumbatterien und

Lithiumzellen. Diese kleinen „Wunderwerke“ erleichtern uns das Leben in vielerlei Hinsicht – ob als Akku im Handy, im Laptop oder in der Elektrozahnbürste. Die Lithiumbatterie begleitet uns täglich. Warum fällt es so schwer, die Entstehung dieser Brände zu verhindern?

Lithium ist ein reaktionsfreudiges und leicht brennbares Material, kommt es durch Beschädigung zu einem Kurzschluss, ist häufig ein Brand die Folge, der nur schwer zu löschen ist. Das Problem entsteht bereits bei der Erfassung der Abfälle. Diese muss gesetzeskonform erfolgen – dann ist sie sicher.

Die Recyclingverbände BDE, BDSV, bvse und VDM setzen sich aktiv für die Aufklärung und Information zu diesem Problem ein. Sie fordern alle in der Wirtschaftskette auf mitzuwirken – vom Hersteller über den Verbraucher bis hin zum öffentlich-rechtlichen Entsorger. Auch der behördliche Vollzug ist gefragt, in dem er die Übergabestellen überprüft, ob diese die Anforderungen zur separierten Erfassung umsetzen.

Mehr Kontrolle bei der Erfassung

Elektrogeräte mit Lithiumbatterien und Lithiumzellen sind gefährliche Güter. Ihr Transport unterliegt den Vorschriften des Gefahrgutrechts, welches den Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer und Entlader gleichermaßen in die Pflicht nimmt. Um Gefahren durch Beschädigungen an in Altgeräten verbauten Akkus entgegenzuwirken, sieht daneben auch das ElektroG vor, dass batteriebetriebene Altgeräte an den Übergabestellen in besonderen Behältern getrennt zu erfassen sind.

Für einen sicheren Transport und den fachgerechten Demontageprozess in den Erstbehandlungsanlagen ist es zwingend notwendig, dass batteriebetriebene Altgeräte schon bei der Erfassung separiert werden und nicht in den Sammelbehältern der kabelgebundenen Altgeräte landen.

Leider ist dies oftmals keine gelebte Realität, weil die Separierung im Vorfeld des Transports nicht gelingt. Immer wieder kommt es zu Brandfällen bereits auf dem Transportweg. Und das Aufkommen an kabellosen Elektrogeräten, in denen Lithiumbatterien verbaut sind, nimmt rasant zu. Ob Akku-Bohrer, Notebooks oder auch Gartengeräte, die moderne Technik ist mobil und enthält immer leistungsfähigere Energiespeicher.

Mehr Information für den Bürger und an der Sammelstelle

Für die Erfassung der Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten sind die Kommunen zuständig. Hier gibt es große Qualitätsunterschiede. Während einzelne Kommunen vorbildlich sortieren, weist ein großer Teil der Kommunen erhebliche Defizite hierbei auf. Daher ist es zwingend erforderlich, dass flächendeckend die Annahme durch Fachpersonal gewährleistet ist oder zumindest entsprechende deutliche Hinweise zur richtigen Einsortierung vorhanden sind. Wird der Bürger mit der Einordnung der Altgeräte alleine gelassen, sind die Fehlwürfe vorprogrammiert.

Des Weiteren würde eine Pflicht zur Kennzeichnung von Elektronik-Altgeräten helfen. Damit kann erkannt werden, welche Art von Batterie (Lithium oder nicht) sich in dem Gerät befindet. Dies würde schon eine enorme Erleichterung bei der Bekämpfung der Brandgefahr darstellen. Eine solche gesetzliche Pflicht für die Hersteller von Elektroaltgeräten besteht derzeit nur bedingt, kritisieren die Recyclingverbände BDE, BDSV, bvse und VDM. Die Ausweisung soll gemäß § 28 ElektroG auf dem „Beipackzettel“ erfolgen, der nicht bei den Recyclinganlagen ankommt. „Weiterhin ist festzustellen, dass Akkus nur mit erheblichem Aufwand und unter Risiko zu entnehmen sind, da gar kein Austausch vorgesehen ist. Das Thema Produktdesign spielt also eine entscheidende Rolle“, so die Verbände.

Hersteller in die Pflicht nehmen

Auch die Hersteller von Lithiumbatterien und Lithiumzellen sollten ihrer Produktverantwortung dadurch gerecht werden, indem sie aktiv insbesondere auch beim Verbraucher Aufklärungsarbeit leisten. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollte verstärkt auf die Risiken und die richtige Entsorgung ihrer Produkte hingewiesen werden.

Die durch eine Vernachlässigung der Separierungspflicht entstehenden Probleme, wie die Brandproblematik, dürfen nicht einseitig auf die Behandlungsanlagen übertragen werden. Alle in der Sammlungs- und Behandlungskette Aktiven müssen endlich gemeinsam Verantwortung übernehmen!

Recyclinganlagen tragen Folgen

Mehreren Recyclinganlagen sind infolge von Bränden, die durch zerstörte Lithiumbatterien ausgelöst wurden, bereits Millionenschäden entstanden. Zum Glück bis dato ohne Personenschäden – hier besteht Handlungsbedarf! Derzeit wird das Problem in die Recyclinganlagen verschleppt. Diese haben allein mit den Folgen zu kämpfen.

Dr. Christian Satlow, Vorsitzender des BDSV Fachausschusses Umwelt und Technik: „In Anbetracht, dass alle Akteure, egal ob privatwirtschaftlich oder kommunal, in diesem Spannungsfeld leben, sollte eine Task Force unter Führung des UBA oder BMUB mit Unterstützung der Wirtschaft sich der „Gesamtheitlichen

Problematik“ stellen und Lösungen erarbeiten. In diesem Fall helfen keine Sammel- oder Erfassungsquoten oder Pfandsysteme, da bereits schon eine falsch entsorgte Batterie ein Feuer verursachen kann.“

 

BDE: Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.; www.bde.de
BDSV: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V.; www.bdsv.org
bvse: Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.; www.bvse.de
VDM: Verband Deutscher Metallhändler e.V.; www.vdm.berlin