Die Verabschiedung der Mantelverordnung muss in der aktuellen Legislaturperiode zügig erfolgen. Der im Februar 2017 gefasste Kabinettsbeschluss ist ein guter Startpunkt für ein erneutes parlamentarisches Verfahren. Die Unternehmen der Entsorgungswirtschaft brauchen nach jahrelanger Diskussion endlich einen rechtssicheren Rahmen.
Bislang fehlt es an einer bundesweit einheitlichen Regelung, die Grundwasser- und Bodenschutz einerseits sowie hohe Recyclingquoten für mineralische Ersatzbaustoffe andererseits in Einklang bringt. Den bisherigen verschiedenen Regelungen in diesem Bereich mangelt es entweder an Rechtsverbindlichkeit, sie sind ungenau formuliert oder nicht bundesweit anerkannt.
Der aktuell vorliegende Entwurf der Mantelverordnung könnte Klarheit schaffen und den Graubereich beseitigen, in dem sich Unternehmen seit Jahren bewegen müssen.
Den Kritikern der Mantelverordnung könnte der Verordnungsgeber mit einer Überprüfungsklausel entgegenkommen. Mit ihr wird innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung überprüft, ob mit Blick auf Praxistauglichkeit, Auswirkungen oder Stoffstromverschiebungen Änderungen notwendig sind.
Zudem kann durch ein Dialog- und Beteiligungsforum mit allen relevanten Akteuren sichergestellt werden, dass die nach Einschätzung des BDE und weiterer Wirtschaftsverbände notwendige Harmonisierung der Rechtsbereiche zeitnah überprüft und angepasst wird.
Die Punkte, die bezüglich der Vollzugstauglichkeit weiterhin kritisch eingeschätzt werden und die die Akzeptanz im Sinne einer Kreislaufwirtschaft für mineralische Ersatzbaustoffe und Bodenmaterial in der täglichen Praxis behindern, sind nach Einschätzung des BDE im Zuge des weiteren Verfahrens zu berücksichtigen: