Die Tarifpartner der in Deutschland tätigen privaten und öffentlichen Entsorgungswirtschaft haben sich auf einen neuen Branchenmindestlohn für die Abfallwirtschaft geeinigt. Die Tarifkommissionen des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben sich auf folgende Mindestlöhne in der Abfallwirtschaft verständigt:
01.10.2019 bis 30.09.2020 - 10,00 EUR pro Zeitstunde
01.10.2020 bis 30.09.2021 - 10,25 EUR pro Zeitstunde
01.10.2021 bis 30.09.2022 - 10,45 EUR pro Zeitstunde
Dieser dreistufige Branchenmindestlohntarifvertrag soll nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) allgemeinverbindlich erklärt werden. Eine entsprechende Antragstellung ist beabsichtigt.
Der BDE hat sich frühzeitig zu einem Branchenmindestlohn für die Abfallwirtschaft bekannt. Seit dem Jahr 2010 gab es mit Unterbrechungen einen Branchenmindestlohntarifvertrag in der Abfallwirtschaft. Zuletzt lag der Branchenmindestlohn für die Abfallwirtschaft in Deutschland bei 9,10 EUR (2017). Die Allgemeinverbindlichkeit für die gesamte Branche ergab sich aus Verordnungen auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft). Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 9,19 EUR.
Weiterhin fehlt im allgemeinen Tarifwerk des BDE ein Bundesentgelttarifvertrag (BETV). Seit 2017 weigert sich ver.di, einen solchen erneut abzuschließen. Der Tarifkommission des BDE-Arbeitgeberverbandes ist an einer Fortführung der Sozialpartnerschaft auf Basis eines vollständigen Flächentarifwerks sehr gelegen. Der BDE-Arbeitgeberverband verbindet mit dem Abschluss eines neuen Branchenmindestlohntarifvertrages die Erwartung, die Gespräche für einen BETV wieder aufzunehmen.