Neue Branchenregel: Einigung zum Rückwärtsfahren bei der Abfallsammlung

Grundsätzlich sollen Sammelfahrten weiter so organisiert werden, dass möglichst keine Rückwärtsfahrten erforderlich sind.

13.04.2017

Mit Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerkes im Arbeitsschutz gibt es ein neues Präventionsinstrument: Die Branchenregel. Auch für die Abfallwirtschaft hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine solche Branchenregel erarbeitet, die in zwei Teilen erschienen ist. Teil 1 der Branchenregel befasst sich mit der Abfallsammlung und Teil 2 mit der Abfallbehandlung. Beide Teile können von den Internetseiten der DGUV kostenfrei heruntergeladen werden:

Bei der Erarbeitung der Regel wurde besonders intensiv das Thema Rückwärtsfahren diskutiert. Die DGUV-Regel besagt, dass – wie bisher – Sammelfahrten so zu organisieren sind, dass möglichst keine Rückwärtsfahrten erforderlich sind. Wenn ein Rückwärtsfahren notwendig ist, muss mittels einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, wie die gefahrlose Rückwärtsfahrt in dieser Situation durchzuführen ist. Die DGUV-Regel stellt die hierbei zu berücksichtigenden Punkte vor. Vergleichbare Gefährdungssituationen können zusammengefasst werden.

Beim Rückwärtsfahren muss ausgeschlossen werden, dass andere Personen gefährdet werden. Kann das nicht ausgeschlossen werden, muss sich die Fahrerin bzw. der Fahrer einweisen lassen. Heck- und Arbeitsbereichskameras können beim Rückwärtsfahren, Zurücksetzen bzw. genauem Positionieren des Fahrzeugs eine Hilfestellung bieten.

Die DGUV-Regel führt auch zu neueren Entwicklungen im Bereich Fahrerassistenzsysteme aus, welche z. B. mit aktiven Sensoren gekoppelt sind und aktiv in die Bremse eingreifen. Diese erhöhen die Sicherheit weiter. Sofern eine Gefährdung von Personen durch technische Maßnahmen, z. B. Fahrerassistenzsysteme, ausgeschlossen werden kann, kann auf einen Einweiser verzichtet werden. Zurzeit gilt als anerkannte Regel der Technik, dass ein Einweiser eingesetzt wird, wenn die Gefährdung von Personen/Verkehrsteilnehmern nicht ausgeschlossen wird.

Grundsätzlich helfen DGUV-Regeln dabei, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Sie enthalten auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in den Unternehmen. Als Unternehmerin oder Unternehmer ist es dennoch möglich, andere Lösungen zu wählen, sie müssen im Ergebnis aber mindestens ebenso sicher sein.

Aktivität des BDE

Der BDE hat sich bei der Erarbeitung der Branchenregel intensiv in die Gremien der DGUV eingebracht und konnte sich auch über seine Mitgliedschaft in der BDA im Grundsatzausschuss Prävention der DGUV positionieren. Insgesamt konnte ein Konsens zum Rückwärtsfahren bei der Abfallsammlung gefunden werden.