Das Bundesumweltministerium prüft derzeit die Notwendigkeit einer Novelle der Altholzverordnung. Dazu hatte es bereits die für Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
Parallel dazu ist ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes angelaufen (Evaluierung der Altholzverordnung im Hinblick auf die notwendige Novellierung), in dessen Beirat der BDE vertreten ist.
Auch der BDE hat erste Überlegungen zum Novellierungsbedarf der AltholzV zusammengefasst und dem BMU übermittelt. Kernbotschaften sind: