Novelle der Altholzverordnung

Der BDE hat erste Überlegungen zum Novellierungsbedarf der AltholzV zusammengefasst und dem BMU übermittelt.

30.06.2018

Das Bundesumweltministerium prüft derzeit die Notwendigkeit einer Novelle der Altholzverordnung. Dazu hatte es bereits die für Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

Parallel dazu ist ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes angelaufen (Evaluierung der Altholzverordnung im Hinblick auf die notwendige Novellierung), in dessen Beirat der BDE vertreten ist.

Auch der BDE hat erste Überlegungen zum Novellierungsbedarf der AltholzV zusammengefasst und dem BMU übermittelt. Kernbotschaften sind:

  1. Pflicht zur getrennten Sammlung von Altholz festschreiben
  2. Energetische und stoffliche Nutzung sind gleich hochwertig
  3. Vereinfachung des bestehenden Systems der vier Altholzkategorien
  4. Abfallende für naturbelassene Hölzer definieren
  5. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement einführen.