Lithium-Batterien und -Zellen sind als gefährliche Güter eingestuft. Ihr Transport unterliegt grundsätzlich den Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Das ADR verlangt einen sorgsamen Umgang bei Sammlung und Transport gefährlicher Güter. Immer wieder stehen viele Beteiligte in der Transportkette von Altbatterien und Elektroaltgeräten, welche Batterien enthalten können, vor der Fragestellung, wie der Transport gesetzeskonform und trotzdem praxistauglich erfolgen kann.
Für Lithium-Batterien, lose oder in Ausrüstungen, mit Gewichten kleiner oder größer 500 g, gelten verschiedene Vorschriften des ADR, welche zu beachten sind. Aber auch nationale Regelungen, z. B. aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), müssen berücksichtigt werden.
Gesetzliche Grundlagen für die Entsorgung von Abfällen, die Lithium-Batterien und -Zellen enthalten, werden in dem BDE-Leitfaden gelistet und erläutert. Weiterhin möchte der Arbeitskreis Gefahrgut des BDE mit diesem Leitfaden wichtige Hinweise aus der Praxis für die Praxis geben und somit aktuell bestehende Unsicherheiten in der Branche ausräumen.