Prüfgrundsatz für Rückfahrassistenzsysteme veröffentlicht

Die neuen Prüfgrundsätze gelten ab dem 1. Mai 2019.

05.06.2019

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Test) hat ihre »Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Rückfahrassistenzsystemen für Nutzfahrzeuge« (GS-VL 40) mit Stand vom 26.04.2019 veröffentlicht. Sie gelten ab dem 01.05.2019 und können kostenfrei über die Internetseiten der DGUV heruntergeladen werden.

Die im Januar 2017 veröffentlichte Branchenregel Abfallwirtschaft (DGUV-Regel 114-601 Teil 1 Abfallsammlung) hatte klargestellt, dass ein Gefährdungsausschluss nicht nur über den Einweiser, sondern auch mithilfe technischer Maßnahmen, z. B. Fahrerassistenzsysteme, möglich ist. Seitdem hat sich der BDE dafür stark gemacht, dass es eine Anerkennung bzw. Zulassung für ebendiese technischen Maßnahmen gibt.

Diese Möglichkeit wurde mit Veröffentlichung des Prüfgrundsatzes nun geschaffen. Der BDE begrüßt dies ausdrücklich, da die Unternehmen den Prüfgrundsatz nun mit heranziehen können, um Investitionsentscheidungen für Rückfahrassistenzsysteme (RAS) zu fällen. Der grundsätzliche Einsatz eines RAS bleibt freiwillig.

Zum Entwurf des Prüfgrundsatzes (Stand: 05.10.2018) hatte sich der BDE schriftlich eingebracht. Er wurde zudem mit den interessierten Kreisen am 19.03.2019 bei der DGUV in Sankt Augustin diskutiert.