Referentenentwurf zur Novelle der TA Luft

Mit dem Entwurf soll die in der letzten Legislaturperiode eingeleitete Ressortabstimmung nun fortgesetzt werden.

22.08.2018

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat den Referentenentwurf zur TA Luft im Sommer 2018 überarbeitet und an die beteiligten Bundesministerien verschickt. Mit dem Entwurf soll die in der letzten Legislaturperiode eingeleitete Ressortabstimmung nun fortgesetzt werden. Die Ressortabstimmung soll bis September 2019 abgeschlossen sein und ein Kabinettsbeschluss vorliegen. Der überarbeitete Entwurf vom 16.07.2018 ist hier erhältlich.

Auch der überarbeitete Entwurf weist aus Sicht des BDE noch deutlichen Anpassungsbedarf auf. Wir haben uns daher bereits mit einer Stellungnahme an die beteiligten Ministerien gewandt.

Zum Entwurf der TA Luft ist grundsätzlich anzumerken, dass er in einigen Punkten gezielt zur Verschärfung der Emissions- und Immissionswerte genutzt wurde, die mit einer reinen 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben nicht erforderlich und somit abzulehnen sind. Die Festlegungen in europäischen Rahmenbedingungen stellen einen entscheidenden Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen im europäischen Binnenmarkt dar, nationale Verschärfungen behindern jedoch den Wirtschaftsstandort Deutschland.

UBA/BMU begründen die Novelle damit, dass sich seit 2002 der Stand der Technik, dokumentiert in den BVT-Merkblättern mit den entsprechenden Schlussfolgerungen, geändert hat. Weiterhin wäre die Integration der Geruchsemissionen und Geruchsimmissionen wie auch der Keimemissionen und Keimimmissionen komplett in den Geltungsbereich der TA Luft notwendig. Die Novellierungen der 17. BImSchV, der 13. BImSchV sowie das Inkrafttreten der Industrie-Emissions-Richtlinie  sollen ebenso berücksichtigt werden wie die Neueinstufung von Formaldehyd als kanzerogener Stoff.

Kontakt

Sandra Giern

Geschäftsführerin Technik