Sonderzahlungen für Beschäftigte bis 1.500 Euro steuer- und beitragsfrei

COVID-19: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.

06.04.2020

BDE-direkt 32/2020

In der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Hierauf weist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einer Pressemitteilung hin.

BMWi fördert Beratungskosten für KMU

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die Anträge sind beim BAFA zu stellen. Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen, welches Ihnen unter „Informationen zum Thema“ im Reiter „Publikationen“ zur Verfügung steht.

Zur Antragsstellung

Vielzahl an Liquiditätshilfen

Bund und Länder haben eine Vielzahl von Liquiditätshilfen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus auf die deutsche Wirtschaft aufgelegt. Wir haben hierzu auch Informationen auf unserer Website bereitgestellt, die wir regelmäßig aktualisieren. Zu den Soforthilfen gehört auch die Möglichkeit zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (vgl. BDE-direkt 27/2020).

Kontakt

Jens Loschwitz

Geschäftsführer / Justitiar

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