Staat fördert kommunale Monopole

Gebührenzahler und Privatwirtschaft leiden unter einer zunehmenden Rekommunalisierung.

29.05.2017

Kommunen, die eigene Betriebe der Abfallwirtschaft gegründet haben, können diese Betriebe in Deutschland so organisieren, dass sie keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Kommunale Betriebe haben durch dieses Privileg einen enormen Kostenvorteil gegenüber Unternehmen der privaten Wirtschaft. Die in Deutschland vom Bundesfinanzministerium geschützte Praxis verstößt laut Professor Dr. Roman Seer vom Institut für Steuerrecht und Steuervollzug der Ruhr-Universität Bochum gegen geltendes Recht – auf Kosten eines erheblichen Teils der Verbraucher.

„Die Sonderstellung führt zum einen zu größeren Wettbewerbsverzerrungen zugunsten kommunaler Betriebe und zum anderen werden die Bürger für die gleiche Leistung bundesweit unterschiedlich belastet“, sagt der Professor. Bürger, deren Kommunen die Abfallwirtschaft privat organisieren, müssen Umsatzsteuer zahlen. Bürger, deren Kommunen die Abfallwirtschaft durch eigene Betriebe organisieren, müssen dagegen keine Steuern zahlen. „Die Milch zum Beispiel wird ja auch überall gleich besteuert, egal ob der Verbraucher sie im Supermarkt oder in der Drogerie kauft“, sagt der Steuerexperte.

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Verbrauchssteuer, die den Konsum des Endverbrauchers besteuern soll. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob die Leistungen für den Verbraucher von einem kommunalen Betrieb oder von einer Gesellschaft der Privatwirtschaft angeboten werden. Eine Steuerfreiheit von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen kommt nur in ganz speziellen Bereichen in Betracht und das auch nur, wenn keine größeren Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern zu befürchten sind. „Diese Voraussetzungen aber sind im Bereich der Abfallwirtschaft eindeutig nicht gegeben“, so der Gutachter.

Das Bundesfinanzministerium hält allerdings auch nach der Neuregelung des § 2 b des Umsatzsteuergesetzes an der Privilegierung kommunaler Betriebe fest, wie es in einem Schreiben vom 16.12.2016 klargestellt hat. Dieses Steuerprivileg gilt nicht nur für kommunale Betriebe in der Abfallwirtschaft. Es benachteiligt auch zahlreiche weitere private Dienstleistungsunternehmen für den öffentlichen Sektor – von der Energiewirtschaft über den Landschaftsgartenbau bis hin zur Informationstechnologie. Mit dieser Auffassung widersetzt sich das Ministerium weiterhin eindeutig der Aufforderung der Europäischen Kommission, nach der die Bundesrepublik Deutschland auch in diesen Bereichen für eine Wettbewerbsgleichheit sorgen muss.

In Deutschland ist seit vielen Jahren ein deutlicher Trend zur Verstaatlichung zu verzeichnen. Immer öfter gründen Kommunen eigene Betriebe, mit denen sie verschiedene Dienstleistungen erbringen (siehe auch unten stehende Zahlenbeispiele).

Durch die Umsatzsteuerbefreiung dieser Betriebe entstehen kommunale Monopole auf Kosten der Privatwirtschaft und der Verbraucher.

Für Mike Mohring, Landesvorsitzender der CDU Thüringen und Vorsitzender der Konferenz der finanzpolitischen Sprecher aller Bundesländer, ist diese Entwicklung fatal. „Der Staat sollte es tunlichst vermeiden, die Umsatzsteuerprivilegierung zur eigenen Steuervermeidung zu nutzen. Unsere Gesellschaft ist gerade durch das System der sozialen Marktwirtschaft sehr erfolgreich. Es kann nicht sein, dass wir in Bereichen wie der Abfallentsorgung und anderen Branchen auf Strukturen setzen, die ausdrücken sollen, dass der Staat alles besser kann. Das kann er nicht, und das ist auch nicht seine Aufgabe.“

Aufgabe des Staates sei es dagegen, so Mohring, für einen fairen Wettbewerb zu sorgen.

„Der Verbraucher verliert durch die Monopolstellung kommunaler Betriebe seine Kostenkontrolle“, sagt Peter Kurth, Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Im Wettbewerb hatte er diese noch, denn den günstigsten Preis für die Leistung erhält er nur dann, wenn er zwischen Angeboten verschiedener Unternehmen wählen kann. „Wir möchten uns im fairen Wettbewerb mit den kommunalen Betrieben messen – Grundvoraussetzung dafür ist eine gleiche Steuerbelastung von öffentlichen und privaten Anbietern. Möge der Bessere dann im Sinne der Bürger gewinnen“, so Kurth weiter.

Hintergrundinformationen zur Verstaatlichung

Kommunalunternehmen erwirtschaften in Deutschland inzwischen einen Umsatz von mehr als 300 Milliarden Euro jährlich. Der Anteil kommunaler Staatswirtschaft steigt kontinuierlich, in immer mehr Branchen werden Familienunternehmen und andere Mittelständler vom Staat verdrängt. Diese Entwicklung beruht auf einer Reihe von rechtlichen Privilegierungen: Unternehmen in öffentlicher Rechtsform sind der Überprüfung durch die Kartellbehörden entzogen, Auftragsvergaben erfolgen ohne Ausschreibungen und fairen Wettbewerb, zudem sind diese Unternehmen auch noch von der Umsatzsteuer befreit. Mittelständler finanzieren damit durch ihre Steuerzahlungen kommunale Strukturen, die sie zunehmend vom Markt verdrängen. Diese Entwicklung, die vor allem durch das zu Gunsten der Kommunen geschaffene „Steuerschlupfloch“ im Umsatzsteuerrecht entsteht, bedarf aus rechtlichen und politischen Gründen der Korrektur.

Zahlenbeispiele Trend Verstaatlichung:

Deutschland: Lag in Deutschland der Anteil der Kommunen bei der Sammlung von Hausmüll 2006 noch bei 38,7 Prozent, so lag er 2016 bereits bei 47 Prozent.

Neue Bundesländer: In den neuen Bundesländern stieg von 2006 bis 2016 der Anteil der kommunalen Gesellschaften bei der Sammlung von Hausmüll um mehr als 25 Prozentpunkte.

Nordrhein-Westfalen: In NRW liegen fast 73 Prozent der Hausmülleinsammlungsbetriebe mehrheitlich in kommunaler Hand.

Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt stieg der kommunale Anteil von 49 Prozent im Jahr 2002 auf 69 Prozent im Jahr 2016. Gleich sieben private Anbieter sind in diesem Zeitraum vom Markt verdrängt worden.