Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise

Von der Corona-Krise betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2021 Anträge auf Stundung von Steuern stellen.

27.01.2021

Von der Corona-Krise betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2021 Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können außerdem bis zum 31. Dezember 2021 Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen.

Seitens NRW wird außerdem eine Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung angeboten: Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen setzen auf Antrag die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null fest.

Einige Bundesländer bieten für die Antragstellung vereinfachte Formulare an (siehe nachfolgende Links).

Falls für Ihr Bundesland noch keine eigene Vorlage veröffentlicht wurde, so verwenden Sie bitte in Absprache mit Ihrem Finanzamt die allgemeine Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Allgemeine Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Das BMF hat einen Katalog von Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise veröffentlicht. Der Katalog umfasst folgende Punkte:

  • allgemeine verfahrensrechtliche Fragen,
  • Stundung,
  • Erlass von Steuern,
  • Außenprüfungen,
  • Lohnsteuer und Kurzarbeitergeld.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument laufend an die aktuelle Situation und die sich ergebenden Fragestellungen angepasst wird.


Update vom 27.01.2021:

Mit Schreiben vom 25. Januar 2021 hat das BMF die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2020 ersetzt. Die gewerbesteuerlichen Maßnahmen werden damit bis zum 31.12.2021 verlängert.

Kontakt

Jens Loschwitz

Geschäftsführer / Justitiar

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