Stoffstrombilanzverordnung: Neue Regelung zum Umgang mit Nährstoffen im Betrieb

Die Stoffstrombilanzverordnung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.

05.12.2017

Der Bundesrat hat Ende November der »Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer  Vorschriften« mit Änderungen zugestimmt. Artikel 1 enthält die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV), die der Konkretisierung der guten fachlichen Praxis beim Umgang mit Nährstoffen im Betrieb dient. Sie soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.

In Entsprechung zu 11 a Abs. 2 Düngegesetz sind ab 2018 (und weiter ab 2023) Betriebe mit bestimmter landwirtschaftlicher Nutzfläche oder Großvieheinheiten dazu verpflichtet, Stroffstombilanzen zu erstellen. Die Pflicht gilt auch für Biogasanlagen, wenn den Betrieben Wirtschaftsdünger zugeführt wird. Die Bilanz wurde in der Vergangenheit auch als Hoftorbilanz bezeichnet. Der BDE unterstützt ausdrücklich, dass es zum Umgang mit Nährstoffen im Betrieb zeitnah zu einer bundesweit einheitlichen Vorgabe und Regelung kommt.

Eine Änderung, der im Bundesrat zugestimmt wurde, ist für die Kompostwirtschaft besonders erfreulich, denn den Ländern wird damit die Möglichkeit eingeräumt, den Einsatz von Kompost in der Bilanz gezielt bewerten und berücksichtigen zu können. Dies war bis dato nicht möglich:

„Um Besonderheiten bei bestimmten Betriebstypen, bei der Anwendung bestimmter Düngemittel, beim Anbau bestimmter Kulturen, der Erzeugung bestimmter Qualitäten, der Haltung  und Fütterung bestimmter Tierarten oder der Nutzung bestimmter Haltungsformen oder nicht zu vertretenden Ernteausfällen Rechnung zu tragen, darf der Betriebsinhaber unvermeidliche Verluste und erforderliche Zuschläge nach Vorgabe oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle berücksichtigen.“ (Siehe § 6 Abs. 2 StoffBilV)

In der Begründung dazu lautet es: „In Absprache mit der zuständigen Stelle können die Betriebsinhaber bei der Bewertung in Anlehnung an § 8 Absatz 5 der Düngeverordnung unvermeidliche Verluste und erforderliche Zuschläge berücksichtigen. Dies kann zum Beispiel die Anwendung größerer Mengen an Kompost sein, um die Humusversorgung der Böden zu verbessern.