Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft hat anlässlich des in den nächsten Wochen erwarteten Referentenentwurfs zur Transformation des Vergaberechts die Forderung nach einem Recyclinglabel bekräftigt. BDE-Präsident Peter Kurth: „Ein Recyclinglabel macht die Beschaffung einfacher und unbürokratischer. Ein solches staatliches Gütesiegel wäre ein Turbo für die Transformation. Es ist unverzichtbar.“
Der BDE begrüßt ausdrücklich die seit einem Jahr intensiv laufenden Vorbereitungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für ein Vergabetransformationspaket. Kurth: "Die öffentliche Hand hat aufgrund des Beschaffungsvolumens von allein in Deutschland über 400 Milliarden Euro den Schlüssel zur Rohstoffwende in der Hand. Sie entscheidet maßgeblich über den Erfolg der Transformation des Wirtschaftsstandorts Deutschland – hin zu mehr Klimaschutz wie auch mehr Kreislaufwirtschaft. Der Einsatz von Recyclingrohstoffen ist dabei nicht nur ressourcenschonend, sondern regelmäßig auch ein großer Beitrag zum Klimaschutz."
Kurth erinnerte daran, dass der zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Jahr 2021 vereinbarte Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" nicht nur die Verabredungen umfasse, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen und diese wie auch die Vergabe unter anderem ökologisch auszurichten, sondern auch das Versprechen enthalte „Wir führen ein Recyclinglabel ein". Aus Sicht des BDE könne ein solches Recyclinglabel den Unterschied zur bisherigen Vergabepraxis machen, die aktuell meist allein auf den Preis abstelle. Kurth: "Seit Jahren hören wir von allen politischen Entscheidungsträgern wie wichtig das Instrument der öffentlichen ökologischen Beschaffung sei. Tatsächlich wissen wir von Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft, dass weit mehr als 80 Prozent der zu bearbeitenden Ausschreibungen als Zuschlagskriterium allein den Preis wählen. Statistiken stützen diesen dramatischen Befund. Aus der Praxis wissen wir: Viele Beschaffer würden tatsächlich gerne ökologisch beschaffen und auch einen Fokus auf Rezyklateinsatz legen. Das Problem: Es ist schlicht zu kompliziert und zeitaufwändig. Ein leicht verständliches staatliches Recyclinglabel, das Auskunft über den Rezyklateinsatz und die Recyclingfähigkeit eines Produktes gibt, würde den Beschaffern der ökologische Einkauf erleichtern. Ein Recyclinglabel würde nicht zuletzt die Verabredung, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, umsetzen."
Kurth: „Wir hoffen, dass möglichst viele Akteure unsere Forderung nach einem Recyclinglabel mittragen. Die Transformation beginnt bei jedem einzeln Akteur. Mit einem "Weiter so" werden wir den Ansatz Weg vom Verbrauchen, Hin zum Gebrauchen zu kommen nicht erreichen. Jedes Bremsen an dieser Stelle würde wie ein Klammern an der Vergangenheit und am Status Quo wirken.“
Kurth warb außerdem für eine weitere Nachschärfung des § 45 KrWG: „Die durch die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingeführte konditionierte Bevorzugungspflicht, welche die einfache „Prüfpflicht“ abgelöst hat, ist ausdrücklich zu begrüßen. Sie wird aber durch die vorhandenen Formulierungen für die Vergabepraxis unnötig stark abgeschwächt (z.B. „ohne damit Rechtsansprüche Dritter zu begründen“; „keine unzumutbaren Mehrkosten“ etc.). Ziel muss insbesondere die tatsächliche bevorzugte Beschaffung von Produkten mit Recyclingmaterial sein – insbesondere auch aus Klimaschutzaspekten. Vor diesem Hintergrund muss ebenso die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) Klimaschutzpotentiale der Kreislaufwirtschaft abbilden.“