Trend: Staatswirtschaft verdrängt private Entsorgungswirtschaft

Studie der Europäischen Kommission bestätigt Trend zum Staat in der Entsorgungswirtschaft

15.02.2017

Die Verstaatlichung der Entsorgungswirtschaft ist in Deutschland weiter auf dem Vormarsch. Das ist das Ergebnis einer Studie der Europäischen Kommission zur Anwendung der Vergaberechtsvorschriften in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten von Anfang Februar 2017.

Der Trend zur Verstaatlichung nimmt zu, obwohl die Kosten für die Abfallentsorgung niedriger sind, wenn der Auftragsvergabe ein offener Ausschreibungswettbewerb zwischen privaten Unternehmen vorausgegangen ist. Fakt ist: Wer von Ausschreibungen der Entsorgungsdienstleistungen absieht, um die Entsorgung günstiger zu machen, macht die Entsorgungskosten für den Bürger teurer.

Die Feststellungen der Studie aus Brüssel bestätigen die vom BDE seit langem kritisierte starke Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeiten der Kommunen im Bereich der Sammlung von Restmüll. Für den BDE steht fest: Es darf keine Renaissance der Volkseigenen Betriebe geben. Die Studie zeigt deutlich, dass es sich dabei um ein deutsches Problem handelt: Die gleichen Leistungen werden in vielen anderen Ländern Europas weit überwiegend im Wettbewerb ausgeschrieben.

Die Recherchen des die Studie durchführenden Beratungsunternehmens haben ergeben, dass der Marktanteil kommunaler Unternehmen im Bereich der Sammlung von Restabfällen in Deutschland von 37,4 Prozent in 2005 auf 45 Prozent in 2013 angestiegen ist.

Die Studie kommt nach der Analyse der Entsorgungsmärkte für feste Siedlungsabfälle in sieben europäischen Ländern (Deutschland, Italien, Polen, Rumänien, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich) zudem zu der Erkenntnis, dass die Kosten für die Abfallentsorgung niedriger sind, wenn der Auftragsvergabe ein offener Ausschreibungswettbewerb zwischen privaten Unternehmen vorausgegangen ist.

Der Bundesgesetzgeber befeuert leider den Trend zur Verstaatlichung durch unfaire Wettbewerbsbedingungen. Ein Beispiel ist das sog. Umsatzsteuerprivileg – also die Befreiung von der Umsatzsteuer – für bestimmte staatliche Dienstleister. Das Umsatzsteuerprivileg verschärft die wettbewerbliche Schieflage in der Kreislaufwirtschaft. Staatliche Dienstleister profitieren von der umsatzsteuerlichen Nichtbesteuerung ihrer Tätigkeiten. Private Unternehmen können diesen unfairen Preisvorteil häufig nicht kompensieren.