Trilog-Verhandlungen zur europäischen Düngemittelverordnung

Der erste offizielle Vorschlag der Europäischen Kommission für die Novelle der EG-Düngemittelverordnung liegt vor.

23.02.2018

Im März 2016 hat die Kommission einen Vorschlag vorgelegt für eine Verordnung mit Vorschriften für die Bereitstellung von Düngeprodukten mit CE-Kennzeichnung (COM (2016) 157 final). Bereits seit 2011 wird an der Novelle der EG-Düngemittelverordnung gearbeitet. Der BDE hat sich von Anfang an direkt und über seinen europäischen Dachverband FEAD in den Novellierungsprozess eingebracht. Insbesondere in den Jahren 2012 und 2013 fanden in Kommissionsarbeitsgruppen umfangreiche Vorarbeiten statt; in 2014 hat die KOM mehrfach dazu aufgerufen, ihre Vorschläge (im Entwurf) zu kommentieren. Seit März liegt nun der erste offizielle Kommissionsvorschlag vor.

Abfallende für Komposte und Gärprodukte

Der BDE begrüßt ausdrücklich die darin vorgenommene Ausweitung des Anwendungsbereiches, der erstmalig auch organische Düngemittel umfasst. Damit können Komposte und Gärprodukte zukünftig "Düngeprodukt mit CE-Kennzeichnung" und als Waren frei innerhalb der EU gehandelt werden. Komposte und Gärprodukte, die die Anforderungen an die CE-Kennzeichung erfüllen, erlangen den Produktstatus und gelten nicht mehr als Abfall. Dabei soll der Hersteller selbst entscheiden können, ob er die CE-Kennzeichnung anstrebt oder das Düngemittel nach nationalem Recht in Verkehr bringt.

Voraussetzung ist getrennte Bioabfallerfassung

Eine Voraussetzung zum Erhalt des CE-Kennzeichens ist, dass die zur Herstellung verwendeten Bioabfälle aus der getrennten Erfassung stammen; Klärschlämme sind als Eingangsmaterial nicht zugelassen. In den Anhängen sind die konkreten Produktanforderungen aufgeführt. Dazu zählen Nährstoffvorgaben einschl. Mindestgehalte an Trockenmasse und organischem Kohlenstoff, Grenzwerte für Schwermetallgehalte, Anforderungen an die Hygiene, Fremdstoffvorgaben und ein einzuhaltendes Stabilitätskriterium. Kompost benötigt beispielsweise mindestens den Rottegrad III. In weiteren Anhängen sind Kennzeichnungsvorgaben enthalten sowie das Konformitätsverfahren.

Regelungsvorschlag

Anhänge

Die Kommission hat dazu aufgerufen, ihr Meinungen zum Vorschlag bis Mitte Mai mitzuteilen. Diese Möglichkeit hat der BDE ergriffen und nebenstehende Stellungnahme eingereicht.

Trilog-Verhandlungen

Das Europäische Parlament hat sich am 24.10.2017 final zum Kommissionsvorschlag positioniert und seit Mitte Dezember 2017 liegen auch die Beschlüsse des Rates (Council) vor. Seit Januar 2018 laufen die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. Mit Blick auf diese Verhandlungen hat der BDE Anmerkungen zu den vorliegenden Papieren verfasst und sie an die Verhandlungspartner kommuniziert.