Trotz Nachbesserungsbedarfs: BDE begrüßt Entwurf der Gewerbeabfallverordnung

BDE fordert in Schreiben an Landesumweltminister eine letzte Nachbesserung bezüglich der Getrennthaltungsquote

06.01.2017

In einem Schreiben an alle Landesumweltminister fordert der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. eine letzte, aber wichtige Nachbesserung an der Gewerbeabfallverordnung, mit der sich demnächst der Bundesrat befassen wird.

BDE-Präsident Peter Kurth sagte: „Wir begrüßen den Entwurf der Gewerbeabfallverordnung ausdrücklich. Insbesondere die Getrennthaltungsquote von 90 Prozent setzt einen unternehmerischen Anreiz für die Abfallerzeuger, die Getrennthaltung von Gewerbeabfällen weiter zu befördern, weil danach eine Vorbehandlungspflicht nicht besteht.“

Dennoch sieht Kurth in einem Punkt weiteren Handlungsbedarf: „Die Getrennthaltungsquote muss auch praktisch umsetzbar sein. Laut dem derzeitigen Entwurf sollen ausschließlich vereidigte Sachverständige die Getrennthaltungsquote überprüfen dürfen. Bei mehr als drei Millionen gewerblichen Anfallstellen und nur gut 100 vereidigten Sachverständigen käme jeder Sachverständige auf rund 30 000 zu kontrollierende Anfallstellen. Daher drohen Verfahrensengpässe, die zu erheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand führen können. Dabei könnten zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe die Quoten genauso gut ermitteln – insbesondere, da die Anforderungen an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb erst Ende 2016 verschärft wurden.“

Kontakt

Bernhard Schodrowski

Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit