Arbeits- und Gesundheitsschutz: Turnusgemäße Anpassung des Technischen Regelwerks

Zur Umsetzung von Anforderungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz werden Technische Regeln verfasst und regelmäßig an den Stand der Technik angepasst.

23.04.2019

Zur Umsetzung von Anforderungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz werden Technische Regeln verfasst und regelmäßig an den Stand der Technik angepasst. Für die Enstorgungsbranche sind insbesondere Regeln bei Tätigkeiten mit

  • Biologischen Arbeitsstoffen (TRBA) und mit
  • Gefahrstoffen (TRGS)

von Relevanz. Darüber hinaus spielen Regeln zur Umsetzung der Lärm- und Arbeitsschutzverordnung eine Rolle (TRLV), Regeln zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) sowie Arbeitsstättenregeln (ASR).

Sämtliche dieser Regelwerke können von den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kostenfrei heruntergeladen werden.

Kürzlich wurde die TRGS 554 (Abgase von Dieselmotoren) überarbeitet und veröffentlicht (s. BDE-direkt Ausgabe 13/2019). Aktuell in der Überarbeitung befindet sich die TRBA 213 (Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen).

In den Gremien, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eingerichtet werden, sitzen der BDE sowie Vertreter aus den Mitgliedsunternehmen und gewährleisten eine praxistaugliche Ausgestaltung der Regelwerke.