UBA-Informationen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung

Die UBA-Zusammenstellung soll einen schnellen Überblick über aktuelle Anforderungen, Richtlinien und Informationen geben.

02.04.2020

BDE-direkt 29/2020

Das Umweltbundesamt (UBA) hat Informationen zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen veröffentlicht. Die UBA-Zusammenstellung soll einen schnellen Überblick über aktuelle Anforderungen, Richtlinien und Informationen in der EU, in Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Regionalbehörden ermöglichen.

Anlass sind aufkommende Fragen zum Grenzverkehr mit Abfällen und auch zum Umgang mit den Transportpapieren im Zusammenhang mit COVID-19. Aus Sicht des UBA können sich die Regelungen angesichts der zeitlichen Entwicklung der Pandemie regional bzw. länderbezogen sehr schnell ändern.

Auch die EU-Kommission arbeitet an einer entsprechenden Übersicht aus den EU-Mitgliedstaaten, die in den nächsten Tagen auf der Website der Kommission veröffentlicht werden soll.

Der BDE hat schon zu Beginn der Corona-Krise betont, dass Verträge zur grenzüberschreitenden Verbringung von Wertstoffen durch die Pandemie nicht außer Kraft gesetzt werden. Ihre Erfüllung ist zur Verhinderung von Kapazitätsengpässen dringend erforderlich und Ihre Geltung wurde durch eine aktuelle Guideline der Europäischen Kommission bestätigt.

Der Umgang mit Abfallexporten in Zeiten von COVID-19 ist auch Thema unseres Webinars „Abfallwirtschaftliche Brennpunkte in der Corona-Krise“ am Donnerstag, den 09.04.2020 (11:30 - 12:30 Uhr).

Kontakt

Jens Loschwitz

Geschäftsführer / Justitiar