Gemeinsame Erklärung zu Empfehlungen des Umweltausschusses zur Altgeräterücknahme

Recyclingverbände: Rücknahme von Elektro(nik)-Altgeräten bei zertifizierten Erstbehandlungsanlagen wäre wichtiger Schritt für Steigerung der Sammelmengen

10.02.2021

Die vier Recyclingverbände Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE), Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. (BDSV), Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse) und Verband Deutscher Metallhändler e. V. (VDM) üben scharfe Kritik an der Empfehlung des Bundesratsumweltausschusses, zertifizierten Erstbehandlungsanlagen die direkte Annahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten nicht zu gewähren.

Der Umweltausschuss des Bundesrates lehnt eine Berechtigung der zertifizierten Erstbehandlungsanlagen zur direkten Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten ab. Mit dieser Ablehnung spricht sich der Ausschuss gegen das primäre Ziel der Novelle - mehr Sammelmengen für ein ressourcenschonendes Recycling zu erreichen - aus, sind sich die Verbände einig.

Der Umweltausschuss gibt an, dass die Ausweitung der Sammelberechtigten den Vollzug erschwere, was zwangsläufig bedeuten würde, dass mehr Altgeräte in illegalen Kanälen verschwinden. Dieser Begründung können die Recyclingverbände nicht folgen. Sie sei nicht sachgerecht, nicht durch Fakten belegt und zudem werde eine ganze Branche unter Generalverdacht gestellt. Die Voraussetzungen für die Zertifizierung einer Erstbehandlungsanlage sind klar gesetzlich geregelt und werden gerade dort vom Vollzug überprüft.

Die Recyclingverbände sehen in der Ausweitung der Rücknahmemöglichkeiten eine Chance, die Sammelquote von Altgeräten zu erhöhen. Seit Jahren betonen sie, dass ein flächendeckenderes und flexibleres Rücknahmeangebot für den Bürger notwendig sei, um zumindest in die Nähe der EU-Sammelquote von 65 Prozent zu kommen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Umweltausschuss aber offenbar nur einseitig auf eine Ausweitung beim Handel. Auf welcher Basis eine Differenzierung zwischen gewünschter Vertreiberrücknahme und abzulehnender Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen vorgenommen wird, erschließt sich den Recyclingverbänden nicht.

Begrüßt wird von den Verbänden hingegen, dass sich der Umweltausschuss dafür aussprach, zukünftig für die Erfassung von Bildschirmgeräten (Sammelgruppe 2) kleine Gebinde mit einzelnen Fassungsvermögen von 2,5 m³ vorzusehen. Dies sei ein notwendiger Schritt, der Bruchgefahr der Geräte, insbesondere der schadstoffhaltigen Flachbildschirme, vorzubeugen. Die gemeinsame Erfassung aller Bildschirmarten im Großcontainer muss mit der dritten Novelle des ElektroG zum Schutze der Mitarbeiter am Wertstoffhof und in den Erstbehandlungsanlagen sowie dem Ziel der Wertstoffgewinnung explizit und gesetzlich beendet werden.


Ansprechpartner:

Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE)
Dr. Andreas Bruckschen
Geschäftsführer
T +49 (0) 30 590 03 35 30
bruckschen@bde.de

Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. (BDSV)
Marie Weyer
Referentin Umwelt und Technik
T +49 (0) 211 82 89 53 21
marie.weyer@bdsv.org

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse)
Andreas Habel
Referent / Senior Consultant
T +49 (0) 228 98849 41
habel@bvse.de

Verband Deutscher Metallhändler e. V. (VDM)
Ewelina Mazounian
Umwelt & Recycling / Justiziarin
T +49 (0) 30 259 37 38 21
mazounian@vdm.berlin

Kontakt

Bernhard Schodrowski

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