Der Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., Peter Kurth, hat den diesjährigen Welterschöpfungstag als ein alarmierendes Rekorddatum bezeichnet. Zugleich forderte Kurth mehr Einsatz für die Kreislaufwirtschaft.
Mit dem heutigen 29. Juli sind die natürlichen Ressourcen so früh erschöpft wie nie zuvor. Im vergangenen Jahr war der Welterschöpfungstag am 1. August. Im Jahr 1990 fiel dieser Tag noch auf den 7. Dezember.
Immer mehr Menschen müssen sich bei wachsendem Lebensstandard in den Industrie-, aber auch in den Schwellenländern die weltweit vorhandenen Ressourcen teilen.
Nach Ansicht des BDE sollte der heutige Tag ein Weckruf sein, damit künftig anders produziert und auch konsumiert wird.
Mit dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft werden die natürlichen Materialien nicht verbraucht, sondern gebraucht. Sie werden nach ihrer Verwendung aufbereitet, damit sie als Recyclingrohstoffe wieder zum Einsatz kommen und so im Kreislauf gehalten werden können. Das spart nachweislich natürliche Ressourcen und Energie.
Allein eine Verdoppelung des nicht energetischen Rezyklateinsatzes in Deutschland von derzeit ca. 15 Prozent hätte neben dem Einspareffekt bei den natürlichen Rohstoffen auch eine zusätzliche CO2-Einsparung von 60 Millionen Tonnen zur Folge. So spart die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen über die gelbe Tonne oder den gelben Sack aktuell etwa 1,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ein.
Die Mitgliedsunternehmen des BDE leisten schon jetzt ihren Beitrag zum Klimaschutz und helfen der Industrie, Klimaschutzziele zu erreichen und wettbewerbsfähig zu bleiben.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Ab heute leben wir für den Rest des Jahres quasi auf Kredit der Erde. Aber es nützt nichts, Jahr für Jahr nur den immer weiter vorrückenden Tag zu beklagen. Jetzt ist Zeit zum Handeln. Ressourcenschonung und Klimaschutz werden wir nur mit mehr Kreislaufwirtschaft erreichen. Deshalb muss die Kreislaufwirtschaft auch im aktuell diskutierten Klimaschutzgesetz verankert werden.
Ein Klimaschutzgesetz darf nicht nur Quoten und Grenzwerte festlegen. Es muss auch die praktischen Instrumente benennen, mit denen die Ziele erreicht werden. Ansonsten bleibt das Gesetz hinter dem zurück, was möglich ist und notwendig.“