Umgang und Beförderung gefährlicher Güter unterliegen umfangreichen gesetzlichen Anforderungen und Auflagen. Das spezifische Gefahrenpotential von Abfall als Gefahrgut ist oftmals jedoch nicht immer unmittelbar ersichtlich.
Die anzuwendenden Überwachungs-, Kennzeichnungs-, Mitteilungs- oder Meldepflichten beeinflussen aber die Wirtschaftlichkeitsberechnung in erheblichem Umfang.
Auch für Vertriebsmitarbeiter ist es daher wichtig, die Gefährlichkeit von Abfällen zur Erstellung eines wirtschaftlich tragfähigen Angebots korrekt einstufen zu können.
Kommt es hier zu Fehleinschätzungen, können diese zu massivem Mehraufwand bspw. beim Verpacken, Verladen, Befördern und Versenden von Gütern und Abfällen führen.
Neben reinen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, bergen Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften ein entsprechendes Haftungsrisiko. Im Ernstfall ist die wirtschaftliche Betrachtung des einzelnen Geschäfts dann das wesentlich kleinere Problem.
Im Kapitel 1.3 ADR ist zudem gefordert, dass Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (bspw. Disponenten, Lader, Verpacker) unterwiesen sein müssen. Diese Unterweisung ist durch Auffrischungskurse zu ergänzen.
Dort heißt es:
1.3.2.4 ADR Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen.
Unsere Schulung entspricht diesen Anforderungen: Sie lernen die geltenden Vorschriften und deren aktuelle Neuerungen kennen.
Die aufgabenbezogene Unterweisung nach Kapitel 1.3.2.2 ADR ist individuell im Unternehmen z.B. durch den Gefahrgutbeauftragten zu ergänzen.
Sie haben darüber hinaus ausreichend Möglichkeit, Fragen zu stellen, eigene Problemstellungen zu erörtern und sich mit anderen Praktikern auszutauschen. Wir freuen uns, die erfahrenen Experten Dr. Jörg Romanski und Dr. Reinhard Pech als Referenten für diese Veranstaltung gewonnen zu haben.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserer Schulung und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!
Berlin
Teilnahme nur online möglich.
Berlin
Teilnahme auch online möglich.
Berlin
Teilnahme nur online möglich.
Inhalte ADR Schulung 1.3
Warum sind Gefahrgutvorschriften notwendig?
Die Definition von Gefahrgut und Gefahrgutbeförderung, Einstufung, Klassifikation und Zuordnung der Abfälle.
Begriffsbestimmungen: Beteiligte Personen an der Gefahrgutbeförderung gemäß 1.3 ADR, Unterweisung, Beauftragte Personen nach OWiG §9, ADR / GGVSE-Klassen, Einstufung / Klassifikation nach ADR / Vorschriften für einzelne Gefahrgutklassen, UN - Nummer versus Klassifikation nach AVV.
Notwendige Forderungen an Kunden, Rechte und Pflichten des Fahrers, mögliche Aussagen von Kunden und wie Sie damit umgehen.
Abgrenzung der Verantwortlichkeiten.
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Transport- und Umgangsrecht, GefStoffVO - Gefahrstoffverordnung, Sicherheitstechnik, BioStoffV - Biostoffverordnung, WHG - Wasserhaushaltsgesetz und neue AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Sicherheitsdatenblatt (SDB bzw. MSDS), Arbeitsschutz.
Die Gefährdungsanalyse / Gefährdungsbeurteilung /Gefahrgutbeauftragter.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, unsere Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Benachrichtigung an die angegebene Kontakt-Email-Adresse.
Sollten sich organisatorische Änderungen ergeben, teilen wir Ihnen diese unverzüglich an die angegebene Kontakt-Email-Adresse mit.
Den Teilnehmern werden alle Folien digital zur Verfügung gestellt.
Für alle weiteren Fragen rund um die Veranstaltung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!