ADR Schulung - Unterweisung gemäß Kapitel 1.3 ADR

Kapitel 1.3 ADR fordert, dass Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (bspw. Disponenten, Lader, Verpacker) unterwiesen sein müssen

Umgang und Beförderung gefährlicher Güter unterliegen umfangreichen gesetzlichen Anforderungen und Auflagen. Das spezifische Gefahrenpotential von Abfall als Gefahrgut ist oftmals jedoch nicht immer unmittelbar ersichtlich.

Die anzuwendenden Überwachungs-, Kennzeichnungs-, Mitteilungs- oder Meldepflichten beeinflussen aber die Wirtschaftlichkeitsberechnung in erheblichem Umfang.

Auch für Vertriebsmitarbeiter ist es daher wichtig, die Gefährlichkeit von Abfällen zur Erstellung eines wirtschaftlich tragfähigen Angebots korrekt einstufen zu können.

Kommt es hier zu Fehleinschätzungen, können diese zu massivem Mehraufwand bspw. beim Verpacken, Verladen, Befördern und Versenden von Gütern und Abfällen führen.

Neben reinen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, bergen Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften ein entsprechendes Haftungsrisiko. Im Ernstfall ist die wirtschaftliche Betrachtung des einzelnen Geschäfts dann das wesentlich kleinere Problem.

Kapitel 1.3 ADR Unterweisung und Schulung von beteiligten Personen

Im Kapitel 1.3 ADR ist zudem gefordert, dass Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (bspw. Disponenten, Lader, Verpacker) unterwiesen sein müssen. Diese Unterweisung ist durch Auffrischungskurse zu ergänzen.

Dort heißt es:

1.3.2.4 ADR Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen.

Unsere Schulung entspricht diesen Anforderungen: Sie lernen die geltenden Vorschriften und deren aktuelle Neuerungen kennen.

Die aufgabenbezogene Unterweisung nach Kapitel 1.3.2.2 ADR ist individuell im Unternehmen z.B. durch den Gefahrgutbeauftragten zu ergänzen.

Sie haben darüber hinaus ausreichend Möglichkeit, Fragen zu stellen, eigene Problemstellungen zu erörtern und sich mit anderen Praktikern auszutauschen. Wir freuen uns, die erfahrenen Experten Dr. Jörg Romanski und Dr. Reinhard Pech als Referenten für diese Veranstaltung gewonnen zu haben.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserer Schulung und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!

Weiterbildung auch online möglich

Kontakt

Andrea Schlaitz

Fort- und Weiterbildung

Ramona Leuthold

Teamassistenz, Weiterbildung

Schlagworte

Termine

30.09.202409:30 – 16:00 Uhr

Berlin
Teilnahme nur online möglich.

BDE/VBS-Mitglieder290,00 €
Nicht-Mitglieder350,00 €
05.12.202409:30 – 16:00 Uhr

Berlin
Teilnahme auch online möglich.

BDE/VBS-Mitglieder290,00 €
Nicht-Mitglieder350,00 €
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Inhalte ADR Schulung 1.3


Gefährdung und Gefahrenpotentiale durch Abfälle

Warum sind Gefahrgutvorschriften notwendig?

Gefahrenpotentiale, Gefahrenartenarten und Risiken im Umgang mit Abfall allgemein und bei der Beförderung

  • Chemische Kontamination, physikalische Gefahren, Infektionsrisiko und Umweltgefahren.
  • Wirkung und Reaktion von Gefahrstoffen.
  • Spezifische Gefahren im Umgang mit Abfällen.

Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen

  • Technisch, organisatorisch und rechtliche Rahmenbedingungen.
  • Trennung gefährlicher Abfälle: Gefährdungsbeurteilung, getrennte Erfassung und Abfalltransport / Beförderung Straße.
  • Anwendung des Gefahrgutrechts auf die Abfallentsorgung

Überblick über das Gefahrgutrecht und seine Schnittstellen zum Abfallrecht

  • EU-Richtlinie 2008/98/EU
  • KrWG - Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • AVV
  • NachwVO
  • AbfBetrVO

Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung auf der Straße

  • GGBefG - Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
  • GGAV (Ausnahme 20 für Abfälle)
  • GGVSEB (Verantwortlichkeiten für Abfallerzeuger / Absender, Transporteure/ Beförderer)
  • ADR - Anlagen (Klassifizierung von Abfällen nach 2.1.3.5.5 ADR)
  • RSEB

Die Definition von Gefahrgut und Gefahrgutbeförderung, Einstufung, Klassifikation und Zuordnung der Abfälle.

Begriffsbestimmungen: Beteiligte Personen an der Gefahrgutbeförderung gemäß 1.3 ADR, Unterweisung, Beauftragte Personen nach OWiG §9, ADR / GGVSE-Klassen, Einstufung / Klassifikation nach ADR / Vorschriften für einzelne Gefahrgutklassen, UN - Nummer versus Klassifikation nach AVV.

Vorschriften im Gefahrgutrecht

  • Anforderungen an Gefahrgutverpackungen, Codierung Behälterzulassung, Pflichten des Verpackers, Kennzeichnung von Versandstücken (IBC / ASP), Ausrüstung und Handhabung.
  • Transport und Ladungssicherung gefährliche Güter / gefährlicher Stoffe auf der Straße.
  • Zusammenladen und Zusammenpacken: Zulässigkeit und Verbote in der Praxis.
  • Kennzeichnung und Dokumentation: Gefahrzettel, Kennzeichnung für UN 3077 und UN 3082.
  • Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung nach 8.3 ADR.
  • Fahrzeugausrüstung und -kennzeichnung (gemäß 8.1.4 ADR und 8.1.5 ADR).
  • Ladungssicherung: Rechtsgrundlagen (7.5.7 ADR), Verantwortung, Arten der Ladungssicherung, Tunnelbeschränkungen gemäß 1.9.5 ADR, Tunnelcodes.
  • Dokumente: Beförderungspapier, schriftliche Weisung, Begleitpapiere und "ADR-Schein".
  • Besonderheiten: Freistellungen, Ausnahme 18 / 20, Sicherheitskapitel 1.10 ADR / RID.

Verantwortlichkeiten und Haftung

  • Pflichten und Zuständigkeiten der Beteiligten.
  • Verantwortlichkeiten bei Ausnahme 20: Hilfs- und Fachkräfte nach TRGS 520.
  • Allgemeine Sicherheitspflichten (GGVSEB § 4), Pflichten: des Fahrzeugführers, der Fahrzeugbesatzung, des Verladers, Verpackers, Absenders, Beförderers und Entladers.

Brennpunkt: Servicegedanke versus Kundenpflichten

Notwendige Forderungen an Kunden, Rechte und Pflichten des Fahrers, mögliche Aussagen von Kunden und wie Sie damit umgehen.

Abgrenzung der Verantwortlichkeiten.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Angrenzende Rechtsvorschriften

Transport- und Umgangsrecht, GefStoffVO - Gefahrstoffverordnung, Sicherheitstechnik, BioStoffV - Biostoffverordnung, WHG - Wasserhaushaltsgesetz und neue AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Sicherheitsdatenblatt (SDB bzw. MSDS), Arbeitsschutz.

Die Gefährdungsanalyse / Gefährdungsbeurteilung /Gefahrgutbeauftragter.


Organisatorisches


Mit der Anmeldung bestätigen Sie, unsere Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Benachrichtigung an die angegebene Kontakt-Email-Adresse.

Sollten sich organisatorische Änderungen ergeben, teilen wir Ihnen diese unverzüglich an die angegebene Kontakt-Email-Adresse mit.

Den Teilnehmern werden alle Folien digital zur Verfügung gestellt.

Für alle weiteren Fragen rund um die Veranstaltung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!