Bei der elektronischen Abfallnachweisführung sind zahlreiche gesetzliche Regelungen zu beachten.
So schreiben das KrWG - Kreislaufwirtschaftsgesetz / Abfallgesetz und die NachwV - Abfallnachweisverordnung vor, wie die an der Entsorgung Beteiligten - also Erzeuger, Beförderer und Entsorger nachweispflichtiger Abfälle - den Entsorgungsnachweis vorzunehmen haben.
In unserem Seminar...
Anhand von Beispielen aus dem Tagesgeschäft, werden diese Fragestellungen behandelt und beantwortet.
Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Software-Lösungen am Markt, bitten wir um Verständnis, dass wir uns nicht auf eine Lösung fokussieren können. Die tatsächliche Durchführung einer elektronischen Signatur mithilfe einer spezifischen Software ist daher nicht Bestandteil dieses Seminars.
Sie erhalten darüber hinaus ausreichend Gelegenheit Ihre eigenen Fragen zu diskutieren sowie Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis im Zusammenhang mit der Abfallnachweisführung auszutauschen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserer Schulung und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!
Inhalte
Gesetzliche Grundlagen der Abfallnachweisführung
Das KrWG - Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Die Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Abfallnachweisverordnung - NachwV).
Die LAGA Mitteilung M27 (Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren).
Klassifizierung der Abfälle und Zuordnung gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) in Verbindung mit EU-Recht.
Formulare, Nachweise und Belege.
Sonderfälle und Ausnahmen.
Vorabkontrolle und Entsorgungsnachweis, Verbleibkontrolle und Begleitschein Abfall, Übernahmeschein Abfall (inklusive Ausfüllen der Formulare).
Elektronisches Register für Abfälle
Führung des elektronischen Registers für nachweispflichtigen und nicht-nachweispflichtigen Abfall.
Entsorgungsnachweis im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV)
Voraussetzungen und Besonderheiten.
Die qualifizierte elektronische Signatur.
Der praktische Ablauf des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) am Beispiel.
Die Stellung der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall) und Kontrolle durch die Behörde.
Berlin
Teilnahme nur online möglich.
Berlin
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Den Teilnehmern werden alle Folien digital zur Verfügung gestellt.
Für alle weiteren Fragen rund um die Veranstaltung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!