Asbestschein nach TRGS 519

Sachkundeschulungen gem. TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4. Erwerb des großen und kleinen Asbestscheins sowie Auffrischungslehrgänge.

Verantwortliche Personen in Unternehmen die im Zuge ihrer Tätigkeiten Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI) durchführen und/oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über eine entsprechende Sachkunde verfügen. Der Nachweis wird durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Asbest Sachkundelehrgang TRGS 519 Anlage 3 erworben.

Durch die neue TRGS 519 vom Januar 2014 lässt sich die Gültigkeit der Sachkunde um sechs Jahre verlängern, wenn Sachkundige noch während der Geltungsdauer ihres Sachkundenachweises einen behördlich anerkannten Lehrgang TRGS 519 Anlage 3 zur Auffrischung der Asbest-Sachkunde besucht haben.

Unsere Kooperationspartner, der GVSS - Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. und die ASUP GmbH sind von den Landesbehörden anerkannt, um die Grundlagen- wie Auffrischungslehrgänge für einen gültigen Sachkundenachweis durchzuführen. Sie bieten dies auch den BDE-Mitgliedern zum ermäßigten Teilnehmerpreis an.

Die Termine und Preise der Lehrgänge der ASUP GmbH finden Sie nachfolgend in den einzelnen Lehrgangsbeschreibungen verlinkt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!


Inhalte:


Auffrischungslehrgang Asbest Sachkunde TRGS 519 Anlage 3:

Dauer:
1 Tag, 8 Einheiten à 45 Minuten
Voraussetzung: 
gültige Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3
Vorschrift:
Auffrischung mindestens alle 6 Jahre
Themen:
Neues aus den Bereichen Eigenschaften, Gesundheitsgefahren, Verwendung, Vorschriften, Regelungen, Personelle Anforderungen, Sicherheitstechnische Maßnahmen, Tätigkeiten mit Abfällen bei Asbest
Lehrgangsziel:
bundesweit gültiges Zertifikat der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3.


Großer Asbestschein TRGS 519 Anlage 3 inkl. Gerätefachkunde und TRGS 521:

Dauer:
5 Tage, 32 Einheiten à 45 Minuten + 1,5 h Prüfung
Themen:
Eigenschaften, Gesundheitsgefahren, Verwendungen, Vorschriften, Regelungen, Personelle Anforderungen, Sicherheitstechnische Maßnahmen, Erfolgskontrolle und Freigabe der Arbeiten bei Asbest mit ausgiebigen Praxisteil (Gerätefachkunde)
Lehrgangsziel:
bundesweit gültiges Zertifikat der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 (schließt TRGS 519 Anlage 4 mit ein)
Gerätefachkunde nach TRGS 519 Nr. 5.3
Fachkunde künstliche Mineralfasern nach TRGS 500 und 521
Voraussetzung für Koordinierung, Kontrolle, ASI-Arbeiten und Umgang mit allen Arten von Asbest

► Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 / Großer Asbestschein
bei unserem Mitglied Gefahrgutjäger.

 

Auffrischungslehrgang TRGS 519 Anlage 4:

Dauer:
1 Tag, 8 Einheiten à 45 Minuten
Voraussetzung:
gültige Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4
Vorschrift:
Auffrischung mindestens alle 6 Jahre
Themen:
Neues aus den Bereichen Eigenschaften, Gesundheitsgefahren, Verwendung, Vorschriften, Regelungen, Personelle Anforderungen, Sicherheitstechnische Maßnahmen, Tätigkeiten mit Abfällen bei Asbest
Lehrgangsziel:
bundesweit gültiges Zertifikat der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4.

 

Kleiner Asbestschein TRGS 519 Anlage 4 inkl. TRGS 521 (Fachkunde Mineralfasern):

Dauer:
3 Tage, 17 Einheiten à 45 Minuten + 45 Minuten Prüfung
Themen:
Eigenschaften, Gesundheitsgefahren, Verwendung, Vorschriften, Regelungen, Personelle Anforderungen, Sicherheitstechnische Maßnahmen, Tätigkeiten mit Abfällen bei Asbest; mit Praxisteil
Lehrgangsziel:
bundesweit gültiges Zertifikat der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4
Voraussetzung für ASI-Arbeiten und Umgang mit Asbestzementprodukten, Tätigkeiten geringer Exposition und / oder Arbeiten geringen Umfangs.

Kontakt

Andrea Schlaitz

Fort- und Weiterbildung

Ramona Leuthold

Teamassistenz, Weiterbildung