Asbestschein nach TRGS 519

Sachkundeschulungen gem. TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4. Erwerb des großen und kleinen Asbestscheins sowie Auffrischungslehrgänge.

Verantwortliche Personen in Unternehmen die im Zuge ihrer Tätigkeiten Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI) durchführen und/oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über eine entsprechende Sachkunde verfügen. Der Nachweis wird durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Asbest Sachkundelehrgang TRGS 519 Anlage 3 erworben.

Durch die neue TRGS 519 vom Januar 2014 lässt sich die Gültigkeit der Sachkunde um sechs Jahre verlängern, wenn Sachkundige noch während der Geltungsdauer ihres Sachkundenachweises einen behördlich anerkannten Lehrgang TRGS 519 Anlage 3 zur Auffrischung der Asbest-Sachkunde besucht haben.

Der BDE verweist für diese Lehrgänge auf die Expertise unseres Kooperationspartners, den GVSS - Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. und unserer Mitglieder:

Asbest Akademie

Asup GmbH

Gefahrgutjaeger

Die Lehrgänge der o.g. Anbieter sind von den Landesbehörden anerkannt, um die Grundlagen- wie Auffrischungslehrgänge für einen gültigen Sachkundenachweis durchzuführen. Sie bieten dies auch den BDE-Mitgliedern zum ermäßigten Teilnehmerpreis an.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!

Kontakt

Andrea Schlaitz

Fort- und Weiterbildung

Ramona Leuthold

Teamassistenz, Weiterbildung