Die Mantelverordnung und damit die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV) ist im August 2023 in Kraft getreten.
Die neue Verordnung löste die bisherige Mitteilung und Technischen Regeln der LAGA sowie der jeweiligen Erlasse in den Bundesländern ab.
Mit der neuen Bundesverordnung werden die bislang uneinheitlichen Landesregelungen in bundesweit harmonisierte Regelungen überführt und der Vollzug damit vereinheitlicht.
Eine breitere Akzeptanz von Rezyklaten wird damit erhofft. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet nach § 45 die öffentliche Hand sogar künftig zum bevorzugten Einsatz von Rezyklaten bei Bauvorhaben.
Die neuen bundesweit einheitlich verbindlichen Anforderungen aus der Ersatzbaustoffverordnung an die Herstellung, Bewertung, Einstufung, Verwendung und Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen, werden alle Beteiligte vor Herausforderungen stellen.
Unser Seminar möchte auf (gerne auch Ihre) konkreten Problemstellungen in der Praxis der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft eingehen.
Allerdings ist bereits vorab sicher, dass der genaue Behördenvollzug der Mantelverordnung noch nicht bekannt ist. Wenige Bundeländer haben bis dato Übergangs- und Umsetzungserlasse veröffentlicht.
Gerne erörtern wir mit Ihnen konkrete Praxisfälle wie beispielsweise:
Unser Referent hat die Entstehung der Ersatzbaustoffverordnung seit 2005 begleitet.
Er war zudem langjährig verantwortlich für die werksinterne Produktionskontrolle bei einem Bauproduktehersteller und arbeitet heute selbständig als Sachverständiger und Auditor im Abfall- und Umweltbereich.
Die Ersatzbaustoffverordnung finden Sie zum Download als PDF hier.
Berlin
Teilnahme nur online möglich.
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ErsatzbaustoffV – ein Überblick
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