Als Gefahrstoffbeauftragter beraten Sie im Unternehmen die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen und Themen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen und gefährlichen Abfällen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Insbesondere die fachkundige Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht.
In der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV § 6 ist gefordert:
11) Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
Unsere Schulung richtet sich an alle, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bzw. gefährlichen Abfällen Fachkundewissen erwerben, aktualisieren oder ausbauen wollen.
Anschließend können Sie als fachkundige Person eine Gefährdungsbeurteilung beim Umgang und der Freisetzung von Gefahrstoffen vornehmen.
Übungen stellen den direkten Praxisbezug sicher:
Wenn Sie individuelle Fragen und Problemstellungen haben, können diese gern im Rahmen der Schulung behandelt und mit dem Referenten diskutiert werden. Schicken Sie uns diese gern im Vorfeld zur Vorbereitung zu.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit sehr gern zur Verfügung!
Berlin
Teilnahme nur online möglich.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, unsere Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Benachrichtigung an die angegebene Kontakt-Email-Adresse.
Sollten sich organisatorische Änderungen ergeben, teilen wir Ihnen diese unverzüglich an die angegebene Kontakt-Email-Adresse mit.
Den Teilnehmern werden alle Folien digital zur Verfügung gestellt.
Für alle weiteren Fragen rund um die Veranstaltung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!