Verpackungsgesetz 2024

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) in der Praxis für Hersteller und Handel

Schon 1991 sollte mit der Verpackungsverordnung das Aufkommen von Verpackungen verringert werden. Inzwischen wurde der grüne Punkt abgeschafft und die Verpackungsverordnung in ein Verpackungsgesetz (VerpackG) umgewandelt. Eine Reduktion von Verpackungen wurde dennoch nicht erreicht. Daher hat der Gesetzgeber die Pflichten für Inverkehrbringer von Verpackungen verschärft. Es gibt lizenzpflichtige und systembeteiligungspflichtige Verpackungen. 2022 wurde die Registrierungspflicht auf Hersteller aller Verpackungen ausgeweitet, unabhängig davon, ob die Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind oder nicht.

Jetzt besteht für eBay, Amazon und Co eine Prüfpflicht. Marktplätze dürfen Händlern den Verkauf nur noch dann ermöglichen, wenn die Registrierung beim Verpackungsregister LUCID und die Systembeteiligung nachgewiesen sind. Ansonsten droht eine Sperrung der Verkaufsfunktion.

Das Seminar erklärt, was Ihre Pflichten sind, und wie Sie Lizenzierungen und Registrierungen durchführen, wenn Sie Verpackungen in Verkehr bringen. Erfahren Sie, was die zentrale Stelle für Aufgaben hat und was Lucid bedeutet. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserer Veranstaltung und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!


Programm


Einführung

  • Ziele des Verpackungsgesetzes
  • Abfallhierarchie
  • Begriffsbestimmungen wie:
    Verkaufsverpackungen, restentleerte Verpackungen, schadstoffhaltige Füllgüter, (nicht) systembeteiligungspflichtige Verpackungen, vergleichbare Anfallstellen, Fulfilment-Dienstleister, Duale Systeme

Allgemeine Anforderungen an Verpackungen

  • Gute und „böse“ Verpackungen
  • Kennzeichnung von Verpackungen

“Verbot“ von Plastiktüten

Verpackungskriterien und -beispiele

  • Systembeteiligungspflicht, Branchenlösung, Registrierung, Datenmeldung, Vollständigkeitserklärung, das Register Lucid

Wie funktioniert die Registrierung?

  • Getrennte Sammlung, Pflichten der Systeme zur Sammlung, Verwertung und Information, Pflichten der Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung, Anforderungen an die Verwertung, Nachweispflichten

Sonstige Themen

  • Meldepflichten
  • Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte
  • Recyclingfreundliches Produktdesign
  • Vergabe von Sammelleistungen
  • Mindestrezyklatanteil bei bestimmten Einwegkunststoffgetränkeflaschen
  • Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen
  • Bußgelder bei Verstößen

Bewertung der Verordnung und Diskussion

Kontakt

Andrea Schlaitz

Fort- und Weiterbildung

Ramona Leuthold

Empfang / Veranstaltungen

Termine

22.11.202409:00 – 13:00 Uhr

Berlin
Teilnahme nur online möglich.

BDE/VBS-Mitglieder250,00 €
Nicht-Mitglieder310,00 €
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verpackg verpackungsgesetz 2023 neu aenderungen

Novelle des VerpackG 2023

Das VerpackG hat den Zweck, Auswirkungen auf die Umwelt durch Verpackungsabfälle zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Im Zuge der Überarbeitung, kommt es zu verschiedenen Änderungen.

Dazu gehören zum Beispiel die Festlegung eines verpflichtenden Mindestrezyklatanteils, die erweiterte Herstellerverantwortung, eine Erweiterung der Pfandpflichetn und der Aufbau eines Litteringfonds.


Organisatorisches


Mit der Anmeldung bestätigen Sie, unsere Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Benachrichtigung an die angegebene Kontakt-Email-Adresse.

Sollten sich organisatorische Änderungen ergeben, teilen wir Ihnen diese unverzüglich an die angegebene Kontakt-Email-Adresse mit.

Den Teilnehmern werden alle Folien digital zur Verfügung gestellt.

Für alle weiteren Fragen rund um die Veranstaltung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!