Verpackungsgesetz 2023

Das novellierte Verpackungsgesetz (VerpackG) in der Praxis

Mit der Novelle des Verpackungsgesetz (VerpackG) sollen die Vorgaben der Einweg-Kunststoffrichtlinie (EU single-use plastics directive) und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz umgesetzt werden.

Für unsere Branche bedeutsam ist beispielsweise die Festlegung eines erstmals verpflichtenden (Mindest-)Rezyklatanteils für bestimmte Verpackungen und die Maßnahmen zur Erweiterung der Herstellerverantwortung.

Eine Reduzierung von Einwegverpackungen soll unter anderem durch erweiterte der Pfandpflichten oder das vermehrte Angebot von Mehrwegalternativen im Lebensmittelbereich erreicht werden.

Aktuell droht eine Verzögerung durch überambitionierte Änderungsanträge, wie die Errichtung eines Litteringfonds bei der Zentralen Stelle.

Sie lernen im Online-Seminar zur Novelle des VerpackG alle wesentlichen neuen Inhalte und deren zu erwartenden Auswirkungen auf die betriebliche Praxis der Entsorger wie Systembetreiber kennen.

Darüber hinaus können Sie Ihre individuellen Frage- und Problemstellungen im Zusammenhang mit dem neuen VerpackG diskutieren.

Unsere Referentin Nicole Kösegi ist strategische Beraterin im Stoffstrommanagement von Verpackungen und Textil.

Sie hat zuvor jahrelange Erfahrungen im Bereich der Rücknahmesysteme und Entwicklung von Lösungen zur Umsetzung der Produktverantwortung für verschiedene Abfälle gesammelt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserer Veranstaltung und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!


Programm


Einführung in das Verpackungsrecht

  • Ziele und rechtliche Grundlagen des Verpackungsrechts
  • Wesentliche Begriffsbestimmungen des VerpackG
  • Grundsätzlicher Anwendungsbereich
  • Überblick zu den Pflichten des VerpackG
  • Überblick Zentrale Stelle – Aufgaben, Organisation, Funktion

Praxiserfahrungen aus Sicht der Entsorgungswirtschaft/dualen Systeme

  • Zentrale Stelle
  • Recyclingquoten
  • § 21 VerpackG

Neues Verpackungsgesetz ab 2023

  • Anlass der Novellierung
  • Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie
  • Vorgaben zum Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Produkten
  • Erweiterung der Pfandpflichten
  • Erweiterung der Datenerhebung für Verpackungen und Verpackungsabfälle

Praktische Folgen der Novelle für Systembetreiber und Entsorgungsbranche

  • Ausweitung Pflichtpfand
  • Umsetzung Recyklateinsatzquote
  • Stand „Litteringfonds“

Kontakt

Andrea Schlaitz

Fort- und Weiterbildung

Ramona Leuthold

Teamassistenz, Weiterbildung

Termine

21.09.202310:00 – 14:30 Uhr

Berlin
Teilnahme nur online möglich.

BDE/VBS-Mitglieder270,00 €
Nicht-Mitglieder320,00 €
Jetzt per E-Mail anmelden
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Novelle des VerpackG 2023

Das VerpackG hat den Zweck, Auswirkungen auf die Umwelt durch Verpackungsabfälle zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Im Zuge der Überarbeitung, kommt es zu verschiedenen Änderungen.

Dazu gehören zum Beispiel die Festlegung eines verpflichtenden Mindestrezyklatanteils, die erweiterte Herstellerverantwortung, eine Erweiterung der Pfandpflichetn und der Aufbau eines Litteringfonds.


Organisatorisches


Mit der Anmeldung bestätigen Sie, unsere Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Benachrichtigung an die angegebene Kontakt-Email-Adresse.

Sollten sich organisatorische Änderungen ergeben, teilen wir Ihnen diese unverzüglich an die angegebene Kontakt-Email-Adresse mit.

Den Teilnehmern werden alle Folien digital zur Verfügung gestellt.

Für alle weiteren Fragen rund um die Veranstaltung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!