Schon 1991 sollte mit der Verpackungsverordnung das Aufkommen von Verpackungen verringert werden. Inzwischen wurde der grüne Punkt abgeschafft und die Verpackungsverordnung in ein Verpackungsgesetz (VerpackG) umgewandelt. Eine Reduktion von Verpackungen wurde dennoch nicht erreicht. Daher hat der Gesetzgeber die Pflichten für Inverkehrbringer von Verpackungen verschärft. Es gibt lizenzpflichtige und systembeteiligungspflichtige Verpackungen. 2022 wurde die Registrierungspflicht auf Hersteller aller Verpackungen ausgeweitet, unabhängig davon, ob die Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind oder nicht.
Jetzt besteht für eBay, Amazon und Co eine Prüfpflicht. Marktplätze dürfen Händlern den Verkauf nur noch dann ermöglichen, wenn die Registrierung beim Verpackungsregister LUCID und die Systembeteiligung nachgewiesen sind. Ansonsten droht eine Sperrung der Verkaufsfunktion.
Das Seminar erklärt, was Ihre Pflichten sind, und wie Sie Lizenzierungen und Registrierungen durchführen, wenn Sie Verpackungen in Verkehr bringen. Erfahren Sie, was die zentrale Stelle für Aufgaben hat und was Lucid bedeutet. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserer Veranstaltung und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!
Berlin
Teilnahme nur online möglich.
Das VerpackG hat den Zweck, Auswirkungen auf die Umwelt durch Verpackungsabfälle zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Im Zuge der Überarbeitung, kommt es zu verschiedenen Änderungen.
Dazu gehören zum Beispiel die Festlegung eines verpflichtenden Mindestrezyklatanteils, die erweiterte Herstellerverantwortung, eine Erweiterung der Pfandpflichetn und der Aufbau eines Litteringfonds.
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