Die Altholzverordnung schreibt gesetzlich verpflichtende Anforderungen für die Qualifizierung von Mitarbeitern vor.
Die geforderte Sachkunde zur Zuordnung und Probenahme kann im Rahmen dieser Schulung erworben und gegenüber dem Gesetzgeber durch eine Teilnahmebescheinigung nachgewiesen werden.
Im Fokus der Schulung steht das Erkennen und richtige Zuordnen der verschiedenen Altholzsortimente in die vier Altholzkategorien gemäß der in Anhang III der AltholzV gelisteten Vorgaben.
Vorgeschrieben ist zudem eine durchgängige Eigen- und Fremdüberwachung. Die korrekte Beprobung, also Entnahme und ggf. Untersuchung der Proben wird ebenso behandelt, wie die notwendige Dokumentation dieser Eigenüberwachung.
Somit richtet sich diese Schulung an alle Personen, die mit Altholz befasst sind, z.B. an Mitarbeiter von
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!
Berlin
Teilnahme nur online möglich.
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