Sachkunde gemäß Altholzverordnung

Schulung gem. Altholzverordnung: Erkennen, Zuordnen und Beproben von Altholzsortimenten

Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und zur Durchführung der Probenahme von Altholz zur stofflichen oder energetischen Verwertung.

Die Altholzverordnung schreibt gesetzlich verpflichtende Anforderungen für die Qualifizierung von Mitarbeitern vor.

Die geforderte Sachkunde zur Zuordnung und Probenahme kann im Rahmen dieser Schulung erworben und gegenüber dem Gesetzgeber durch eine Teilnahmebescheinigung nachgewiesen werden.

Im Fokus der Schulung steht das Erkennen und richtige Zuordnen der verschiedenen Altholzsortimente in die vier Altholzkategorien gemäß der in Anhang III der AltholzV gelisteten Vorgaben.

Vorgeschrieben ist zudem eine durchgängige Eigen- und Fremdüberwachung. Die korrekte Beprobung, also Entnahme und ggf. Untersuchung der Proben wird ebenso behandelt, wie die notwendige Dokumentation dieser Eigenüberwachung.

Somit richtet sich diese Schulung an alle Personen, die mit Altholz befasst sind, z.B. an Mitarbeiter von

  • Annahmestellen,
  • Aufbereitungs-und Verwertungsanlagen,
  • Entsorgungsfachbetrieben,
  • Abbruchunternehmen,
  • Containerdiensten,
  • Ingenieur-und Beratungsbüros,
  • Behörden, die mit Altholz zu tun haben.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!

Kontakt

Andrea Schlaitz

Fort- und Weiterbildung

Ramona Leuthold

Teamassistenz, Weiterbildung

Schlagworte

Termine

16.09.202412:30 – 15:30 Uhr

Berlin
Teilnahme nur online möglich.

BDE/VBS-Mitglieder150,00 €
Nicht-Mitglieder190,00 €
Jetzt per E-Mail anmelden

Seminarprogramm


  • Grundlagen der AltholzV - Altholzverordnung
  • Stör-und Schadstoffe inAlthölzern
  • Altholzkategorien
  • Regelvermutung: Zuordnung von Altholzsortimenten
  • Stoffliche und energetische Verwertung von Altholz
  • Probenahme & Grenzwerte
  • Eigen- und Fremdüberwachung
  • Dokumentationspflichten