Fachkräfte an Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle müssen gem. TRGS 520 Nr. 5.4 einmal jährlich eine aufgabenspezifische Fortbildung zur Aktualisierung und Auffrischung ihres Wissensstandes besuchen.
Dort heißt es:
5.4 Fortbildung
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind entsprechend einzuweisen.
In Zusammenarbeit mit der kenic Akademie bieten wir Ihnen dieses Seminar zur Wahrnehmung dieser Fortbildungspflicht an.
Es vermittelt Ihnen die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Bereich Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Pflichten, Verantwortlichkeiten und technische Neuerungen.
Darüber hinaus dient es dem Erfahrungsaustausch unter den fachkundigen Personen bzw. Fachkräften zu aktuellen Themen aus der Praxis bei Errichtung und Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle.
Praxisnah und anhand von Fallbeispielen aus dem Betriebsalltag, werden der Umgang, die Klassifizierung und die Sortierung von schadstoffhaltigen Abfällen behandelt.
Ebenso werden Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen besprochen, die aus der Missachtung gefahrgutrechtlicher und angrenzender Vorschriften (wie beispielsweise zur Arbeitssicherheit) resultieren können.
Zur geforderten Dokumentation der Fortbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
Für freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserer Schulung und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!
Berlin
Kooperation kenic Akademie
Hamburg
Kooperation Karl-Meyer-Akademie
Hamburg
Kooperation Karl-Meyer-Akademie
Bedburg
Kooperation Gefahrgut-Umweltschutz C.Giefer
Berlin
Kooperation kenic Akademie
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Kooperation Karl-Meyer-Akademie
Berlin
Kooperation kenic Akademie
Hamburg
Kooperation Karl-Meyer-Akademie
Seminarprogramm
Rechtliche Neuerungen im Bereich Gefahrstoffe
Die TRGS 520 - Technische Regel für Gefahrstoffe
Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle.
Aktuelles aus dem Abfallrecht, Gefahrstoffrecht (GefStoffV), Gefahrgutrecht, ADR - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Gefährliche Abfälle und Arbeitssicherheit
Arten, Eigenschaften, Gefahrenpotential und Reaktionsverhalten von gefährlichen Abfällen.
Persönliche Schutzausrüstung und sonstige Maßnahmen zum Arbeitsschutz.
Sammlung von gefährlichen Abfällen
Sammelverfahren für gefährlichen Abfall in Kleinmengen und aktuelle Sammelhinweise.
Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis und Umgang mit Anlieferern gefährlicher Abfälle / Schadstoffe an den Sammelstellen.
Besprechung der Sammelpraxis anhand von Fallbeispielen und der Sortieranweisung.
Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen oder nicht-identifizierten Abfällen
Arbeitsschutz und insbesondere Anforderungen an Brand- und Explosionsschutz.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, unsere Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Benachrichtigung an die angegebene Kontakt-Email-Adresse.
Im Teilnahmebeitrag enthalten sind bei Präsenzterminen, wenn nicht anders angegeben, das Mittagessen sowie Getränke und Verpflegung während der Veranstaltung.
Bitte buchen Sie Ihre Reise oder Hotel erst, wenn Sie von uns die verbindliche Anmeldebestätigung mit allen organisatorischen Details erhalten haben.
Sollten sich organisatorische Änderungen ergeben, teilen wir Ihnen diese unverzüglich an die angegebene Kontakt-Email-Adresse mit.
Den Teilnehmern werden alle Folien digital zur Verfügung gestellt.
Für alle weiteren Fragen rund um die Veranstaltung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!