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Green Deal der EU

Der europäische Green Deal setzt ambitionierte Ziele für die Kreislaufwirtschaft.

Bei dem Green Deal handelt es sich um das Herzstück der legislativen Agenda der EU-Kommission für die kommenden Jahre. Der Plan hat das Potenzial, eine neue Ära des Wirtschaftens in Europa einzuläuten - innovativer, ressourceneffizienter, kreislauforientierter und wettbewerbsfähiger. Der BDE begrüßt den neuen Green Deal als Basis für eine ökologische Modernisierung Europas und hat der Kommission die Unterstützung des Verbandes bei der Durchsetzung ihrer Ziele zugesagt.

Das Hauptanliegen des "Grünen Deals" ist die umfangreiche und zügige Einsparung von Treibhausgasen, um die globale Erderwärmung einzudämmen. Um das übergeordnete Ziel des Green Deals - Europa bis 2050 klimaneutral zu machen – zu erreichen, soll die Kreislaufwirtschaft eine zentrale Rolle spielen.

Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft

Der zentrale Baustein zur Umsetzung des Green Deals ist der Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft, der im März 2020 von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde.

Der Aktionsplan kündigt insbesondere Regelungen für nachhaltige Produkte und Produktionsverfahren an, die ein "kreislauforientiertes Design" für alle Produkte unterstützen sollen. Dabei sollen weniger Ressourcen zum Einsatz kommen und der Wiederverwendung und Reparierbarkeit von Produkten Vorrang eingeräumt werden. Darüber hinaus soll die Nachfrage von Recyclingrohstoffen gestärkt werden.

Eine weitere zentrale Maßnahme der Kommission ist die progressive Einführung einer verpflichtenden "grünen Beschaffung".

Kontakt

Dr. Christian Suhl

Geschäftsführer / Syndikusanwalt, Leiter der Brüsseler Vertretung

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