Kurznachrichten - Ökodesignstudie

Die Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte sieht vor, dass Hersteller die Nachhaltigkeit ihrer Produkte verbessern, indem sie Mindeststandards an die Umweltverträglichkeit sowie auch Recyclingfähigkeit ihrer Produkte einhalten. Im Bereich der Elektrogeräte erkennt die Europäische Kommission fünf Produktgruppen, für die entsprechende Standards vorzeitig festzulegen sind und ruft die Stakeholder zu Rückmeldungen auf.

 

Computer, Drucker, Kühlschränke, Waschmaschinen und Elektromotoren – für diese Produktgruppen sollen spezifische Kriterien festlegt werden, was Rohstoffeinsatz, Recy-clingquoten und Design-for-Recycling betrifft. Das ist das Ergebnis einer sog. „1. Phase“ der Vorbereitungsstudie, die bereits seit Oktober 2023 läuft, in welcher die Relevanz einzelner Produktgruppen, gemessen am Absatz, an dem notwendigen Rohstoffeinsatz sowie am Anteil kritischer Rohstoffe, festgelegt werden sollte.

In der sog. „2. Phase“ sollen dann die produktspezifischen Ökodesignkriterien festgelegt werden. Kriterien, um die es dabei geht, sind nicht zuletzt die Lebensdauer der Produkte und das mögliche Potenzial, Rezyklate in der Produktion zu verwenden. Hierzu soll auch eine Marktanalyse durchgeführt werden.

Für Kühlschränke, Waschmaschinen und Elektromotoren läuft gerade diese zweite Phase. Stakeholder sind dringend aufgerufen, ihre Anmerkungen und Rückmeldungen bei der Kommission einzureichen. An der letzten Auswertung für Computer und Drucker haben sich letztlich nur zwei Recyclingverbände, darunter der BDE, beteiligt.

Bei Kühlschränken bestehe zum Beispiel das Problem, dass viele elektronische Platinen vor dem Recycling schwer zu separieren sein und daher nicht selten in den Schreddern landen. Außerdem werden bei der Herstellung von Bauteilen aus Kunststoff fast ausschließlich Primärrohstoffe verwendet, da diese unter die Lebensmittelkontaktmaterialien fallen und Rezyklate oft nicht die erforderlichen Standards erfüllen. Recycelte Kunststoffe aus Kühlgeräten werden daher oft in anderen Geräten verbaut. Dennoch erwägt die Europäische Kommission die Festlegung von (ambitionierten) Mindestrezyklat-Einsatzquoten um die 20% bis 2030 bzw. 40% bis 2040. Konkret hängen die Quoten davon ab, ob sie sich auf den Gesamtanteil von Kunststoff beziehen sollen oder stoffspezifisch festgelegt werden – Eine Frage zu der Stakeholder u.a. Stellung beziehen können.

Im Bereich der Elektromotoren fragt die Kommission offen nach Zahlen, Daten und Fakten über das Recycling von Permanentmagneten, da hierzu noch kein genauer Überblick bestehe.   

 

Download BDE/VOEB Europaspiegel Juli 2025

Yannick Müller

Legal Advisor, Europareferent für Binnenmarkt, Abfall- & Umweltrecht