Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Grundlagen, Strukturen, Verfahren und aktuelle Entwicklungen bei Einfuhr, Transit und Ausfuhr von Abfall

Die grenzüberschreitende Abfallverbringung umfasst die Einfuhr (Import), Ausfuhr (Export) und den Transit von Abfällen.

Sie unterliegt in Deutschland und der EU umfangreichen rechtlichen Regelungen.

Jeder der mit Verbringung von Abfällen ins oder aus dem Ausland zu tun hat, muss daher mit den komplexen gesetzlichen Anforderungen und Regeln vertraut sein.

Hierzu gehört insbesondere die sehr umfangreiche Abfallverbringungsverordnung (VVA) und das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) mit seinen ergänzenden Regelungen.

Zu den wichtigsten Punkten gehören hierbei:

  • die Verfahrensvorschriften zur Notifizierung.
  • das Abfalllisten-System (grüne / gelbe Liste) zur Klassifizierung (Abfallverzeichnisverordnung - AVV).
  • die benötigten Formulare (Anhang 7).
  • der praktische Ablauf des Notifizierungsverfahrens.
  • behördliche Einwandsgründe
  • Rechtsfolgen, Risiken und Haftung bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung.

In unserer Weiterbildung werden Ihnen neben den Grundlagen, die Änderungen im europäischen und nationalen Abfallverbringungsrecht vorgestellt und die Auswirkungen für die Beteiligten wie Transporteure, Erzeuger und Entsorger von Abfällen umfassend erörtert.

Es wird ebenso erläutert, wie die relevanten Vorschriften zu handhaben sind, Notifizierungen vorbereitet und Haftungsfallen rechtzeitig als solche erkannt werden.

Sie erhalten ausreichend Möglichkeit, individuelle Themen und Problemstellungen mit dem Referenten zu diskutieren und Erfahrungen aus der Praxis der Abfallverbringung mit den anderen Teilnehmern auszutauschen.

Ihr Referent ist Dr. Anno Oexle von der Kanzlei okl & partner.

Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und hat den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit im Rechtsbereich Umwelt-, insbesondere Abfallrecht, einschließlich des Rechts der Entsorgungsverträge, sowie Immissionsschutz-, Wasser - und Bodenschutzrecht.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserem Seminar und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!

Kontakt

Andrea Schlaitz

Fort- und Weiterbildung

Ramona Leuthold

Teamassistenz, Weiterbildung

Till Heinrich

Referent im Bereich Seminare und Fortbildung

Termine

29.05.202410:00 – 16:30 Uhr

Berlin
Teilnahme nur online möglich

BDE/VBS-Mitglieder295,00 €
Nicht-Mitglieder355,00 €
16.07.202410:00 – 16:30 Uhr

Berlin
Teilnahme nur online möglich.

BDE/VBS-Mitglieder295,00 €
Nicht-Mitglieder355,00 €
19.09.202410:00 – 16:30 Uhr

Berlin
Teilnahme nur online möglich.

BDE/VBS-Mitglieder295,00 €
Nicht-Mitglieder355,00 €
21.11.202410:00 – 16:30 Uhr

Berlin
Teilnahme nur online möglich.

BDE/VBS-Mitglieder295,00 €
Nicht-Mitglieder355,00 €
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Seminarprogramm


Einführung in das Abfallverbringungsrecht

Rechtliche Grundlagen im Überblick

International: Das Basler Übereinkommen und die OECD-Beschlüsse.

Regelungen der europäischen Gemeinschaft: VVA - Abfallverbringungsverordnung und die Verordnung über die grenzüberschreitende Abfallverbringung "grüner" Abfälle in Nicht-OECD-Staaten (Grüner Vertrag).

Nationale Vorschriften in Deutschland: Das Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG, die Abfallverbringungsbußgeldverordnung (Bußgeldkatalog / Bußgeldvorschriften) und die Abfallverbringungsgebührenverordnung.

Gesetzliche Entwicklungen und Verfahren

Verordnung 660/2014: Die Novelle des AbfVerbrG - Abfallverbringungsgesetzes.

Aktuelle Rechtsprechung und Anlaufstellenleitlinie 10.

Die grenzüberschreitende Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen.

Ablauf des Notifizierungsverfahrens

Einreichung der Notifizierung, zuständige Behörden, Antragsteller, Inhalt und Formulare, Vertrag und Sicherheitsleistungen, Sammelnotifizierung (gemäß Art. 13 VVA) von Abfall, Möglichkeiten der Vereinfachung von Transporten von Abfällen in bestimmte Verwertungsanlagen.

Einwände gegen die notifizierte grenzüberschreitende Abfallverbringung

Abfälle zur Verbringung, Abfälle zur Verwertung, Verstöße gegen VVA, Einfuhrverbote, BAT-Einwand, Hausmülleinwand, Verstoß gegen Umwelt - Standards u.ä.

Begleitscheinverfahren nach erteilter Zustimmung: Formulare, Unterlagen und wie sie ausgefüllt werden. Tipps für die Praxis.

Abfälle der "Grünen Liste"

Verbringung nicht-notifizierungspflichtige Abfälle ("Grüne Liste" Anhang III).

Dokument nach Anhang VII.

Die Person des Veranlassers.

Die Besonderheiten beim Streckenhandel von Abfall und die sogenannte „Sitztheorie".

Wie Ihre Geschäftsgeheimnisse effektiv geschützt werden können.

Grüner Vertrag und Tipps für die Praxis.

Rechtsfolgen und Risiken

Rechtsfolgen bei illegaler grenzüberschreitender Abfallverbringung bzw. Abfalltransporten:

Nicht wie vorgesehen abgeschlossene Verbringung und die Kriminalisierung des Verbringungsrechts.

Tipps zur Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bezug zur Abfallwirtschaft und grenzüberschreitenden Verbringung.


Organisatorisches


Mit der Anmeldung bestätigen Sie, unsere Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Benachrichtigung an die angegebene Kontakt-Email-Adresse.

Im Teilnahmebeitrag enthalten sind bei Präsenzterminen, wenn nicht anders angegeben, das Mittagessen sowie Getränke und Verpflegung während der Veranstaltung.

Bitte buchen Sie Ihre Reise oder Hotel erst, wenn Sie von uns die verbindliche Anmeldebestätigung mit allen organisatorischen Details erhalten haben.

Sollten sich organisatorische Änderungen ergeben, teilen wir Ihnen diese unverzüglich an die angegebene Kontakt-Email-Adresse mit.

Den Teilnehmern werden alle Folien digital zur Verfügung gestellt.

Für alle weiteren Fragen rund um die Veranstaltung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!


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