Handeln und Makeln von Abfällen

Gesetzliche Anforderungen, Pflichten, Vertragsgestaltung und Haftung

Abfallhändler und -makler sind fester Bestandteil der Entsorgungs- und Abfallwirtschaft.

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben darauf reagiert und ihnen zahlreiche Anforderungen und Pflichten auferlegt.

So benötigt beispielsweise jeder der gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen gefährliche Abfälle handeln und/oder makeln will, hierzu die behördliche Erlaubnis entsprechend § 53 und § 54 KrWG - Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie der AbfAEV - Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung.

Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die Anforderungen und abfallrechtlichen Pflichten.

Ebenso werden Fragen der Haftung und Vertragsgestaltung in verschiedenen praxisrelevanten Konstellationen erläutert.

Die Fortbildung eignet sich auch als Update für Betreiber und Mitarbeiter von Abfallentsorgungsanlagen, die im Geschäftsalltag mit Händlern und Maklern zu tun haben.

Sie haben zudem ausreichend Möglichkeit, mit dem Referenten und den anderen Teilnehmern aktuelle Probleme sowie individuelle Fragestellungen aus der Praxis zu diskutieren.

Ihr Referent in der Weiterbildung ist Dr. Anno Oexle von der Kanzlei Oexle Kopp-Assenmacher Lück Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.

Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und hat den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit im Umweltrecht, insbesondere Abfallrecht, einschließlich des Rechts der Entsorgungsverträge, sowie Immissionsschutz-, Bodenschutz- und Wasserrecht.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!

 

 

Kontakt

Andrea Schlaitz

Fort- und Weiterbildung

Ramona Leuthold

Teamassistenz, Weiterbildung

Till Heinrich

Referent im Bereich Seminare und Fortbildung

 

Seminarprogramm


Abfallrechtliche Anforderungen aus KrWG und AbfAEV

Wer ist überhaupt Abfallhändler und wer ist Abfallmakler?

Wo liegen die Grenzen zum Sammeln, Befördern, Entsorgen und anderen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten?

Rechtliche Grundlagen

§ 53 Abs. 1 Satz 1 und § 54 Abs. 1 Satz 1 KrWG - Erlaubnis- und Anzeigepflichten für Händler und Makler, AbfAEV -Anzeige- und Erlaubnisverordnung.

Wann wird ein Händler oder Makler „gewerbsmäßig“ tätig, wann „im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen“?

Nachweis- und Registerpflichten.

Grenzüberschreitende Abfallverbringung & Abfalltransporte

Wann dürfen Händler und Makler als Notifizierende/Veranlasser bei nicht-notifizierungspflichtigen Verbringungen von Abfällen (Grüne Liste) auftreten?

Müssen Händler oder Makler einen Sitz im Versandstaat haben?

Die Einstufung in die Abfalllisten und zulässiger Fremdstoffanteil.

Dokument nach Anhang VII, Grüner Vertrag, Aufbewahrungsfristen und die „Drittstaatenverordnung“.

Nachweisverlangen nach Art. 50 Abs. 4 VVA.

Registerpflichten für Abfallhändler und -Makler

Händlerregister § 25 a Abs. 1 NachwV.

Maklerregister § 25 a Abs. 2 NachwV.

Vertragsgestaltung

Die Zusammenhänge von Abfallrecht und Vertragsrecht.

Was sind typische Haftungsfallen bei der Gestaltung von Handels- und Maklerverträgen?

Welche Möglichkeiten der Risikominimierung und des Kundenschutzes gibt es durch geschickte Vertragsgestaltung?

Die Besonderheiten der Vertragsgestaltung bei Streckenhandel und grenzüberschreitender Verbringung.

Haftung von Abfallhändlern und Abfallmaklern

Klassische Fälle aus der Praxis.

Klärung haftungsrechtlicher Fragen nach dem Abfall-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrecht.

Brennpunkt

Haftung des Abfallmaklers bzw. Abfallhändlers wegen des Fehlverhaltens oder der Insolvenz Dritter während des Entsorgungsvorgangs.


Organisatorisches


Mit der Anmeldung bestätigen Sie, unsere Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Benachrichtigung an die angegebene Kontakt-Email-Adresse.

Im Teilnahmebeitrag enthalten sind bei Präsenzterminen, wenn nicht anders angegeben, das Mittagessen sowie Getränke und Verpflegung während der Veranstaltung.

Bitte buchen Sie Ihre Reise oder Hotel erst, wenn Sie von uns die verbindliche Anmeldebestätigung mit allen organisatorischen Details erhalten haben.

Sollten sich organisatorische Änderungen ergeben, teilen wir Ihnen diese unverzüglich an die angegebene Kontakt-Email-Adresse mit.

Den Teilnehmern werden alle Folien digital zur Verfügung gestellt.

Für alle weiteren Fragen rund um die Veranstaltung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!


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