Elektronischer Begleitschein Abfall im eANV

Der elektronische Begleitschein dient dem Nachweis der durchgeführten Entsorgung nachweispflichtiger Abfälle und der Kontrolle ihres Verbleibs

02.09.2020

Der elektronische Begleitschein (eBGS) ist im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) vereinfacht ausgedrückt, der Personalausweis einer einzelnen Abfallcharge.

Er begleitet den nachweispflichtigen Abfall auf dem Weg vom Erzeuger zum Entsorger.

Ein elektronischer Begleitschein

dokumentiert während des Entsorgungsweges…

  • die Art und Menge des Abfalls,
  • wer ihn erzeugt hat,
  • wer ihn befördert hat,
  • und wer ihn entsorgt.

Dazu muss er bei jedem Schritt mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden können.

Der elektronische Begleitschein kann vom Abfallerzeuger selbst erstellt werden. Alternativ ist die Erstellung durch den Entsorger oder den Beförderer möglich, die ihn dann wiederum an den Erzeuger senden.

Für jede Abfallart muss dabei ein gesonderter Begleitschein verwendet werden, der an den für den jeweiligen Abfall geltenden Entsorgungsnachweis gebunden ist.

Über die ihm von der ZKS-Abfall zugeordnete individuelle Begleitscheinnummer kann die Abfallcharge eindeutig identifiziert und die Übereinstimmung mit dem zugehörigen Entsorgungsnachweis überwacht werden.

Wird der Abfall zwischen den an der Entsorgung Beteiligten übergeben, bestätigen diese den Vorgang entweder durch die elektronische Signatur im elektronischen Begleitschein oder bei Ausfall des elektronischen Systems, durch Unterschrift auf dem Quittungsbeleg.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 3 Jahre.

Damit ist der korrekte Ablauf der Abfallentsorgung dokumentiert und für alle Beteiligten nachvollziehbar.

Auf diesem Wege werden in Deutschland jedes Jahr ungefähr 3 Millionen Begleitscheine für Abfall zwischen den Beteiligten ausgetauscht.