Entsorgung von COVID-19-Test-Kits

Regelungen zur Entsorgung von Abfällen aus der Behandlung von COVID-19-Patienten

27.11.2020

BDE-direkt 76/2020

Aktualisierung der BDE-direkt 76/2020 vom 18.11.2020: Da die Entsorgung von COVID-19-Test-Kits zu Problemen in Pflege- und Altersheimen geführt hat, haben das Robert Koch-Institut (RKI) und das Umweltbundesamt (UBA) eine Neubewertung der Regelungen zur Entsorgung von Abfällen aus der Behandlung von COVID-19-Patienten vorgenommen.

Durch die Vorgaben der LAGA-Vollzugsempfehlung M 18 lassen sich die Herausforderungen durch die anhaltende Pandemie und die damit verbundenen Testsituationen nach Aussage von RKI und UBA nicht vollumfänglich beurteilen. RKI und UBA sehen es daher als eine pragmatische und fachlich vertretbare Lösung an, wenn die Abfallentsorgung von normalen COVID-19-Schnelltests wie folgt durchgeführt wird:

"Abfallentsorgung nach Abfallschlüssel ASN 18 01 04 gemäß LAGA-Vollzugshilfe in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnis (z. B. dickwandiger Müllsack), bevorzugt mit Doppelsack-Methode.“

Aufgrund der für die Durchführung des Tests benötigten geringen Probemenge und der damit verbundenen Viruslast ist es für die weitere Abfallentsorgung auch unerheblich, ob der Test positiv oder negativ ausfällt.

Von der persönlichen Schutzausrüstung, die während der Probenahme/des Abstrichs getragen wurde (z. B. Handschuhe, Kittel, Masken), geht in der Regel auch kein erhöhtes Infektionsrisiko aus, sodass die Entsorgung ebenfalls nach ASN 18 01 04 erfolgen kann. Praktisch bedeutet das, dass die Abfälle in verschlossenen und reißfesten Plastiksäcken gesammelt werden können.

Es ist sicherzustellen, dass die so gesammelten Abfälle ohne weitere Umladung oder Sortierung einer Abfallverbrennungsanlage zugeführt werden.

Kontakt

Sandra Giern

Geschäftsführerin Technik