BDE-direkt 63/2020
Mit digitalen Experten-Sprechstunden bringt der BDE Sie im Oktober zu zwei hoch aktuellen Themen kompakt und punktgenau auf den neuesten Stand:
Insolvenzantragspflicht: (Teilweise) Ende der Aussetzung
» Dienstag, 27.10.2020 | 10:00 – 11:30 Uhr
E-Rechnung: Verpflichtend ab November 2020 an öffentliche Auftragnehmer
» Mittwoch, 28.10.2020 | 10:00 – 12:00 Uhr
Die Experten-Sprechtunden finden online via Microsoft Teams statt. Über den Teilnahme-Link werden Sie mit unseren Experten verbunden, folgen live seinen Ausführungen, können jederzeit Fragen stellen und sich mit den anderen Teilnehmern austauschen. Der Reiseaufwand entfällt komplett. Der tatsächliche Zeiteinsatz richtet sich lediglich nach der zeitlichen Dauer des Webinars.
Die Teilnahmegebühr für unsere Experten-Sprechstunden beträgt 80,00 Euro für Mitglieder / 100,00 Euro für Nicht-Mitglieder (steuerfrei gem. § 4 Nr. 22 a UStG).
Ihre Anmeldung schicken Sie bitte per E-Mail an veranstaltung@bde.de.
am 27. Oktober 2020, 10:00 - 11:30 Uhr
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist – zumindest teilweise – ab Oktober beendet. Damit steigt die Gefahr, dass Ihre Kunden oder Lieferanten in Schieflage geraten und Sie mit dem Risiko von Zahlungsausfällen verstärkt konfrontiert werden.
Diese und andere Fragen beantwortet der Sanierungsexperte Rechtsanwalt Dr. Hubertus Bartelheimer. Er ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und informiert Sie über die aktuelle Entwicklungen, wie etwa die Handlungsmöglichkeiten durch den für 2021 erwarteten präventiven Restrukturierungsrahmen und das mittlerweile bewährte Eigenverwaltungsverfahren. Der Experte gibt außerdem praktische Tipps für Gläubiger auch aus eigener Unternehmersicht.
Dr. Bartelheimer berät Unternehmen und Unternehmer wirtschaftsrechtlich in Krisen ebenso wie Investoren beim Kauf aus der Insolvenz oder Krise. Er verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Insolvenzverwaltung und ist geprüfter ESUG-Berater (DIAI).
Mehr Informationen zu dieser Experten-Sprechstunde finden Sie hier.
am 28.10.2020, 10:00 – 12:00 Uhr
Ab Ende November wird die E-Rechnungsverordnung in der Praxis umgesetzt. Damit dürfen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber nur noch als sog. „strukturierter Datensatz“ in einem zugelassen Datenformat gestellt werden. Eine einfache PDF-Datei erfüllt diese Vorgaben NICHT.
Vielmehr ist der Standard „XRechnung“ zu verwenden. Dabei handelt es sich um ein reines XML-Format ohne ein herkömmlich lesbares Dokument. Das Programm ZUGFeRD (inzwischen in der Version 2.1.1) verwendet den Standard „XRechnung“ und bietet darauf basierend ein hybrides Datenformat, das mit einer gut lesbaren PDF-Datei arbeitet und zusätzliche Services bietet.
Die Umstellung auf diesen neuen Rechnungsstandard ist in der Praxis nicht einfach. Auch wenn Sie das ERP-System eines etablierten Anbieters nutzen, der diese neuen Anforderungen bereits umgesetzt hat, treten oft Hürden im praktischen Einzelfall auf.
Mit Dr. Dominik Lück von der Kanzlei Köhler & Klett Rechtsanwälte führt Sie einer der renommiertesten Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Vergaberechts in die rechtlichen Grundlagen und teils uneinheitlichen Bedingungen in den einzelnen Bundesländern ein.
Auf dieser Grundlage gibt Ihnen Siegfried Vogel, IT-Projektkoordinator der Zentek Services GmbH & Co.KG und Leiter des Branchenkreises Entsorgungswirtschaft bei „ZUGFeRD“ einen praxisorientierten Überblick zu den technischen und praktischen Besonderheiten.
Abschließend berichtet Helen Backhaus, Head of Business Consulting & Application Support der REMONDIS IT Services GmbH & Co. KG anhand verschiedener Beispiele über Besonderheiten und Schwierigkeiten im konkreten praktischen Umsetzungsprozess in ihrem Haus.
Mehr Informationen zu dieser Experten-Sprechstunde finden Sie hier.