Woran erkenne ich eine Lithium-Ionen-Batterie? Darf ich eine Lithium-Ionen-Batterie im Hausmüll entsorgen? Was macht beschädigte Lithium-Ionen-Akkus so gefährlich? Antworten auf diese und weitere Frage finden Sie hier.
Lithium ist ein silberweißes, hochreaktives Leichtmetall und gehört zur Gruppe der unedlen Metalle. Diese reagieren – im Gegensatz zu Edelmetallen wie z. B. Gold, Silber, Platin – bereits unter Normalbedingungen mit Sauerstoff. Außerdem ist Lithium das leichteste, feste Element und schwimmt sogar auf Wasser.
Diese Beschaffenheit macht Lithium für die Herstellung von leichten und leistungsfähigen Batterien und Akkus so attraktiv.
Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien sind mittlerweile sehr weit verbreitet und in vielen neueren Elektrogeräten zu finden. Dazu zählen unter anderem Elektroautos, Akku-Bohrschrauber, Digitalkameras, E-Bikes, Smartphones, Notebooks etc. Eine vollständige Liste von Geräten, die möglicherweise Lithium-Ionen-Batterien oder Akkus enthalten, finden sie hier.
Leider existiert keine einheitliche Kennzeichnung für Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus. Allerdings lassen sich auf manchen Akkus die Beschriftungen „Li-metal“ oder „Li-Ion“ finden und auch eine blaue Kennzeichnung weist manchmal auf Lithium hin.
Die handelsüblichen Lithium-Ionen-Batterien sind entweder Knopfzellen oder Modelle in zylindrischer Form und wie folgt gekennzeichnet: CR2016, CR2025, CR2032, Micro (AAA), Mignon (AA), Baby (C), Mono (D), Block (V9).
Bei aufladbaren Akkus handelt es sich fast immer um Lithium-Ionen-Akkus.
Die Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien müssen an speziellen Sammelstellen abgegeben werden. Diese Sammelstellen finden Sie in allen Läden, in denen Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus und Batterien verkauft werden. Die Abgabe ist unentgeltlich.
Außerdem können Sie die Batterien und Akkus auch in einem Wertstoffhof oder an mobilen Schadstoffsammelstellen abgeben.
Weitere Information finden Sie unter Batterie-zurück: Gemeinsame Kommunikation zur Batterierücknahme.
Nein! Sie dürfen Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien unter gar keinen Umständen über den Hausmüll entsorgen – weder in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack, der Papiertonne, noch der Restabfalltonne.
Antworten zur richtigen Entsorgung erhalten Sie bei Frage 4.
Bei der unsachgemäßen Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus besteht eine enorme Brandgefahr. Immer wieder kommt es aufgrund von falsch entsorgten Batterien und Akkus zu verheerenden Bränden sowohl bei Verbrauchern, als auch bei den Entsorgern.
Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus können sich im heimischen Abfalleimer, der Abfalltone, in den Entsorgungs-LKWs oder in den Sortieranlagen entzünden. Dabei entstehen nicht nur große Sachschäden, sondern auch lebensgefährliche Situation, sowohl in den Haushalten, als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entsorgungs- und Recyclingbranche.
Kleine Lithium-Brände (Stabzellen, Knopfzellen, Handyakkus im privaten Gebrauch) können, wie die meisten Brände, mit Wasser zumindest kontrolliert und ggf. auch gelöscht werden. Es ist zu beachten, dass die Akkus und Batterien oft noch einmal aufflammen. Deshalb sollte der Akku oder die Batterie auch nach dem ersten Erlöschen der Flammen am besten außerhalb geschlossener Räume gelagert und beobachtet werden und der Akku oder die Batterie weiterhin mit Wasser gekühlt werden (in Behälter mit Wasser elgen).
Für Akkupacks aus Werkzeugen etc. empfiehlt es sich spezielle Feuerlöscher für Lithium-Brände zu verwenden oder trockenen Sand vorrätig zu halten. Wasser sollte vermieden werden, da Lithium bei der Reaktion mit Wasser viel Wärme entwickelt und somit den Brandprozess auch verstärken kann. Weiterhin ist wie bereits beschrieben, nach einem ersten Ablöschen ein erneutes Entflammen möglich.
Sollte sich ein Lithium-Ionen-Akku oder eine -Batterie bei Ihnen entzünden, rufen Sie bitte auf jeden Fall die Feuerwehr!
Vor der Entsorgung Ihrer Lithium-Ionen-Batterie oder -Akkus sollten Sie die Pole mit Isolierband (alternativ: Klebeband) abkleben, damit ein Kurzschluss ausgeschlossen ist.
Wenn der Lithium-Ionen-Akku nicht im Gerät verbaut ist, sollte der Akku einzeln an den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden.
Bei der Lagerung sollten Sie darauf achten, dass der Akku oder die Batterie geschützt ist. Dafür empfiehlt sich zum Beispiel die Originalverpackung.
Außerdem ist bei der Lagerung das Abkleben der Pole unerlässlich.
Für die längere Lagerung ist die Aufbewahrung des Akkus mit einer Ladekapazität von 40 bis 50 Prozent bei Zimmertemperatur geeignet.
Generell gilt aber, dass Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus, die nicht mehr verwendet werden, möglichst schnell bei den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden sollten.
Mögliche Anzeichen für eine Beschädigung am Akku ist die sehr schnelle und häufige Erwärmung beim Aufladen, ein beschädigtes oder verformtes Gehäuse, Anlaufstellen an Metallteilen der Batterie, Schmelzstellen am Kunststoffgehäuse, Erwärmung der Batterie in abgeschaltetem Zustand oder das Auslaufen der Batterie.
In diesen Fällen sollten Sie den Akku auf keinen Fall bei sich lagern, sondern ihn von einem Fachmann prüfen lassen und ggf. zu einem Wertstoffhof in Ihrer Nähe bringen.
Die Lebensdauer von Lithium-Ionen-Akkus ist begrenzt. Unter normalen Nutzungsbedingungen neigt sich der Akku nach ungefähr zwei bis fünf Jahren bereits seinem Ende zu und muss entsorgt werden.
Beim Laden des Lithium-Ionen-Akkus sollte immer das originale Lagegerät des Herstellers verwendet werden. Außerdem wird empfohlen, den Akku weder vollständig entladen zu lassen, noch vollständig zu laden. Optimal ist es, den Akku nicht über 80 Prozent der Kapazität zu laden.
Ja, Lithium kann recycelt werden. In Zeiten von einem immer größer werdenden Bedarf an Lithium, ist das die Rückführung des Stoffs in den Kreislauf essenziell. Die Batteriesammelquote lag 2018 bei rund 48 Prozent. Das heißt, dass über 50 Prozent der Batterien nicht in den Kreislauf zurück gelangen und so wichtige Rohstoffe verloren gehen.
Im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes, sowie der Prävention von Bränden, wäre so eine Erhöhung der EU-weiten Sammelquote von 45 auf 80 Prozent notwendig.
Der Branchenverband BDE fordert eine Pfandpflicht von 50 Euro für Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus einzuführen. Eine Pfandpflicht erhöht die Sammelbereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher und hat so einen direkten Einfluss auf die Recyclingquote der kritischen Stoffe. Die geforderte Pfandpflicht würde somit nicht nur die Gefahr einer falschen Entsorgung verringern, sondern auch für die wichtige Rückführung von begehrten Rohstoffen in den Kreislauf fördern.