8. Umweltaktionsprogramm

Halbzeitüberprüfung des 8. Umweltaktionsprogramms

Die Europäische Kommission führt eine Halbzeitüberprüfung des 8. Umweltaktionsprogramms durch.

 

Hintergrund
Das im April 2022 angenommene 8. Umweltaktionsprogramm (8th Environment Action Plan, EAP) umreißt die wichtigsten Ziele der EU-Umwelt- und Klimapolitik für den Zeitraum 2021-2030 sowie ihre langfristige Vision für 2050 (siehe Europaspiegel Oktober 2021) und verpflichtet die europäischen Institutionen, Maßnahmen zur Erreichung der Ziele zu ergreifen. Das 8. EAP wird derzeit von der Europäischen Kommission auf seine Fortschritte untersucht.


Wesentlicher Inhalt
Im Wesentlichen legt das Aktionsprogramm die folgenden sechs Ziele fest:

1. Senkung der Treibhausgasemissionen,
2. Anpassungsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen,
3. regeneratives Wachstumsmodell,
4. Null-Schadstoff-Ziel (zero pollution),
5. Schutz, Erhalt und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt,
6. Verringerung der wichtigsten Umwelt- und Klimaauswirkungen (verursacht durch die Industrie).

Diese Ziele müssen bis zum Ende der Dekade (31. Dezember 2030) erreicht werden. Zusätzlich enthält das EAP allgemeine Rahmenbedingungen, einen Überwachungsrahmen (eine regelmäßige Überprüfung der Fortschritte und eine Halbzeitprüfung) sowie einen Steuerungsmechanismus.


Bewertung
Bereits von Beginn an engagiert der BDE sich intensiv mit seinen Mitgliedern für die Umsetzung des 8. Umweltaktionsprogramms der EU, da es eines der Schlüsselinstrumente zur Realisierung der Ziele des Green Deals ist. Allerdings sieht der BDE noch erheblichen Handlungsbedarf bei vielen Aspekten, die auch die Entsorgungsbranche und die Recyclingindustrie betreffen.

Aus Sicht des BDE ist es besonders notwendig, eine strikte Einhaltung der Abfallhierarchie und eine verbesserte Getrenntsammlung von Abfällen zu gewährleisten, um eine effiziente Kreislaufwirtschaft zu fördern und Emissionen zu minimieren. Dabei sollte nicht nur die Reduktion von Kohlendioxid im Fokus stehen, sondern auch die Verringerung von Methanemissionen. Aus diesem Grund und um wertvolle Rohstoffe und Ressourcen zu sichern, fordert der BDE seit langem ein EU-weites Verbot für die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle. Ein solches Verbot kann nicht nur die klimaschädlichen Methanemissionen verringern, sondern stellt auch sicher, dass die in den Siedlungsabfällen enthaltenen Wertstoffe geborgen und dem Recycling zugeführt werden sowie die in den Abfällen enthaltene Energie sinnvoll genutzt wird. Zudem würde dadurch auch die Verschmutzung von Boden und Grundwasser begrenzt.

Auch die Einsatzquoten für Rezyklate (Circular Material Use Rate, CMUR), die den Anteil des genutzten Recyclingmaterials angeben, müssen dringend gesteigert werden. Für die Erreichung einer Verdopplung der CMUR in 2030 im Vergleich zu 2021 werden erhebliche Fortschritte benötigt. Im Jahr 2021 lag die CMUR bei 11,4% und verbesserte sich im folgenden Jahr lediglich um 0,1%. Daher muss die EU Investitionen in die Kreislaufwirtschaft fördern, beispielsweise durch EU-Finanzierungsmittel für die Entsorgungs- und Recyclingbranche, sowie den Absatzmarkt für Sekundärrohstoffe und Recyclingprodukte ausbauen. Die derzeitige Schlechterstellung von Sekundärmaterialien gegenüber Primärprodukten aufgrund der höheren Produktionskosten muss durch regulatorische Eingriffe ausgeglichen und überwunden werden. Hierzu bedarf es der Schaffung von Anreizen, beispielsweise durch die Einführung von Mindestrezyklatquoten.

Zudem ist eine Sicherstellung des fairen Wettbewerbs zwischen öffentlichen und privaten Entsorgungsunternehmen unerlässlich, um die Kreislaufwirtschaft auf dem Markt zu etablieren. Dazu gehört die Öffnung des Wettbewerbs für haushaltsnahe Abfälle, die Beendigung der Ungleichbehandlung bei der Mehrwertsteuer und die konsequente Durchsetzung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

 

Zeitplan
Nach der Halbzeitüberprüfung wird die Europäische Kommission möglicherweise einen Gesetzesvorschlag einbringen, um das 8. EAP zu erweitern und Maßnahmen für die Zeit nach 2025 festzulegen.

 

Download BDE/VOEB Europaspiegel Februar 2024

Michael Iordache

Legal Advisor, Europareferent - Wettbewerb, Binnenmarkt, Steuern und Abfallverbringung