Kurznachrichten - Abfallende von Papier

Einigung von Recyclingbranche und Papierherstellern als Voraussetzung für Kommissionsvorschlag

 

Der letzte Versuch der Europäischen Kommission, das Abfallende von Papier zu definieren, war 2011 gescheitert, weil eine Einigung zwischen den Papierherstellern und den Papierrecyclern nicht erzielt werden konnte. Die Europäische Kommission hat der Papier- und der Recyclingbranche im Vorfeld des Legislaturwechsels dieses Jahres die Möglichkeit in Aussicht gestellt, die Definition des Abfallendes von Papier in der neuen  Legislaturperiode 2024 – 2029  als Priorität zu behandeln, wenn die Parteien sich rechtzeitig auf einen Kompromiss einigen. Hauptproblem der seit Jahren schwierigen Kompromissfindung ist, dass die Papierhersteller zwar zustimmen, dass das Abfallende nach der Sortierung erreicht werde, der letzte Recyclingschritt aber in der Papierfabrik erfolgen solle, was widersprüchlich ist. Der Input, den die Papierfabrik erhält, wäre demnach weder Abfall noch Produkt und das Recycling, mit dessen Abschluss nach der Abfallendedefinition das Abfallende erst erreicht wird, würde erst in der Papierfabrik erfolgen. Der BDE lehnt diesen Zwischenstatus, der rechtlich nicht existiert, zusammen mit der FEAD strikt ab. Es bleibt daher abzuwarten, ob in diesem Punkt eine Einigung erzielt werden kann, damit der Weg frei ist für einen Kommissionsvorschlag zum Abfallende von Altpapier in dieser Legislaturperiode.   

 

   

Download BDE/VOEB Europaspiegel Oktober 2024

Vera Greb

Europareferentin für Abfall- und Umweltrecht