Der Verordnungsvorschlag verpflichtet Wirtschaftsteilnehmer, die in der Europäischen Union jährlich mehr als fünf Tonnen Kunststoffgranulat handhaben, einen Risikobewertungsplan unter Berücksichtigung der Art und der Größe ihrer Anlage zu erstellen sowie im Zuge der risikobasierten Erwägung entsprechende Durchführungsmaßnahmen an ihrer Anlage zu treffen und der zuständigen Behörde im Anschluss eine Konformitätserklärung zu übermitteln.
Die Parlamentsposition sieht die Ausweitung dieser Verpflichtung dahingehend vor, dass risikounabhängig sämtliche in Anhang I der Verordnung vorgeschlagene Maßnahmen zur Vermeidung von Kunststoffgranulatverlust durchzuführen sind. Ausnahmen sollen dann möglich sein, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde gerechtfertigt werden.
Es ist zu erwarten, dass die Ratsposition von der in erster Lesung vom Europäischen Parlament gefassten Position abweichen wird, sodass das Verfahren in die zweite Lesung gehen wird. Wesentliche Inhalte und verfahrensrechtiche Details sowie die Bewertung finden Sie in den vorherigen Ausgaben des Europaspiegels.
Der Standpunkt des Rates ist in Arbeit. Es finden diesbezüglich Ratsarbeitsgruppentreffen statt. Eine Textfassung ist bislang noch nicht verfügbar. Es wird erwartet, dass der Text einige wichtige Änderungen enthält, die auf der letzten Ratssitzung zu dem Dossier am 17. Juni 2024 vorgeschlagen wurden. Deutschland und Österreich hatten sich insbesondere für die Beibehaltung des risikobasierten Ansatzes ausgesprochen. Weite Änderungen werden voraussichtlich folgende Punkte betreffen: