Übersicht: Vorbehandlungsanlagen für gemischten Gewerbeabfall

Listen der Vorbehandlungsanlagen für gemischte Gewerbeabfälle gemäß Gewerbeabfallverordnung aus den einzelnen Bundesländern.

13.04.2021

Bei der Entsorgung von Gewerbeabfällen gilt die Regel der Getrennterfassung von Abfallströmen. Nach der Gewerbeabfallverordnung dürfen daher nur ausnahmsweise Abfallgemische bei Gewerbebetrieben anfallen. Solche Gemische unterliegen der Vorbehandlungspflicht und müssen regelmäßig einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.

Die Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen ergeben sich aus Paragraph 6 der Gewerbeabfallverordnung. Betreiber von Vorbehandlungsanlagen haben danach zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings, insbesondere der Abfallfraktionen Papier, Pappe und Karton, Kunststoff, Metall sowie Holz, ihre Anlagen mit bestimmten Komponenten auszustatten.

Mehrere Bundesländer haben in den letzten Monaten Übersichten der Vorbehandlungsanlagen für gemischten Gewerbeabfall für ihr jeweiliges Territorium veröffentlicht. An dieser Stelle haben wir die bisher veröffentlichten Listen aus den einzelnen Bundesländern für Sie zusammengetragen.

Wir weisen darauf hin, dass die Listen der Bundesländer i. d. R. regelmäßig aktualisiert werden.

Listen der Vorbehandlungsanlagen für gemischten Gewerbeabfall:

Das Saarland hat dem BDE im November 2020 mitgeteilt, dass es Vorbehandlungsanlagen, die alle in der Anlage zur GewAbfV genannten Komponenten umfassen, im Saarland bislang nicht gibt und daher keine Übersicht vorgehalten wird.

Einige Bundesländer haben die Übersichten nur an uns übermittelt. Der Freistaat Thüringen hat dem BDE im Juni 2020 eine Liste der Vorbehandlungsanlagen für gemischten Gewerbeabfall übersandt, weist aber darauf hin, dass die Informationen der Liste lediglich eine Momentaufnahme darstellen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Wir stellen auch diese Übersicht mit der Erlaubnis aus Thüringen gerne zur Verfügung:

Wir rechnen damit, dass weitere Bundesländer ihre Übersichten online stellen werden oder uns ausdrücklich gestatten, uns vorliegende Übersichten zu veröffentlichen. Wir werden die Links dann hier ergänzen.