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Gewerbeabfallverordnung

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung für die Abfallbewirtschaftung in Gewerbebetrieben ist im August 2017 in Kraft getreten.

Die Getrennterfassung von Wertstoffen ist in Haushalten und Gewerbebetrieben gleichermaßen bedeutsam. Die umweltrechtlichen Leitplanken der Abfallbewirtschaftung in Gewerbebetrieben setzt die Gewerbeabfallverordnung.

Leitfaden zur Gewerbeabfallverordnung

Mit einem Redaktionsteam bestehend aus Praktikern und Juristen aus Mitgliedsunternehmen des BDE haben wir einen Leitfaden zur im Jahr 2017 novellierten Gewerbeabfallverordnung erarbeitet. Dieser liegt nun bereits in der dritten Auflage vor.

Anlass der jüngsten Überarbeitung des BDE-Leitfadens ist die Neuauflage der Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 34 „Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung“ (LAGA-Mitteilung M34) aus dem Jahr 2019. Darin präzisiert die LAGA die Anforderungen an Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sowie Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen. 

Konsequenter Vollzug entscheidend für Erfolg

Wichtig ist aus Sicht des BDE ein konsequenter wie auch deutschlandweiter Vollzug der Gewerbeabfallverordnung. Gewerbetreibende von Hamburg bis München müssen die Gewissheit haben, dass die Abfalltrennung, wie sie in Privathaushalten ohnehin schon lange üblich ist und sich im Übrigen auch in der Großindustrie bewährt hat, auch für kleine und mittelständische Gewerbebetriebe die Regel ist.

Gewerbetreibenden, die die Trennpflichten der Gewerbeabfallverordnung beachten, darf kein Wettbewerbsnachteil dadurch entstehen, dass Behörden bei ‚schwarzen Schafen‘ wegsehen. Der Umweltgesetzgeber – und das waren bei der Gewerbeabfallverordnung der Bund und die Länder gemeinsam – ist nur dann stark, wenn die Vorgaben vor Ort auch durchgesetzt werden.

Vorbehandlungsanlagen für gemischten Gewerbeabfall

Sofern ausnahmsweise Abfallgemische bei Gewerbebetrieben anfallen, sind diese regelmäßig einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Mehrere Bundesländer haben Übersichten der Vorbehandlungsanlagen für gemischten Gewerbeabfall für ihr jeweiliges Territorium veröffentlicht. Eine Übersicht der Listen aus den einzelnen Bundesländern haben wir hier veröffentlicht.

Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung

Im Hinblick auf die laufende Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung fordert der BDE einen realistischen Umgang mit erzielbaren Recyclingquoten. Je stärker die Getrennthaltung der Abfallströme wie vom Verordnungsgeber gefordert optimiert wird, desto weniger Wertstoffe werden zwangsläufig in den Gemischen zu finden sein. Die Recyclingquote ist so schon jetzt mit 30 Masseprozent unrealistisch hoch.

Kontakt

Jens Loschwitz

Geschäftsführer / Justitiar