Die Revision der Bauprodukteverordnung (siehe Europaspiegel 02/2024) steht kurz vor dem formalen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Die im Trilog zwischen Rat und Parlament erzielte vorläufige Einigung vom 13. Dezember 2023 wurde sowohl vom Binnenmarktausschuss als auch vom Plenum des Europäischen Parlaments bereits bestätigt. Ausstehend ist lediglich die Zustimmung des 1. Teils des Ausschusses der Ständigen Vertreter (1. AStV) und des Ministerrats der Mitgliedstaaten, die noch unter der belgischen Ratspräsidentschaft (d.h. bis Ende Juni 2024) erwartet werden.
Sobald die formelle Annahme erfolgt ist, kann der Verordnungstext im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und tritt dann 20 Tage später in Kraft.