Kurznachrichten – CO2-Entnahmezertifizierung

Europaabgeordnete bestätigten die vorläufige Einigung

Der zukünftige Rechtsrahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmemethoden wurde vom Europäischen Parlament bestätigt.

 

Die EU-Verordnung, die den Rechtsrahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen (siehe Europaspiegel 02/2024) festlegt, hat einen bedeutenden Meilenstein erreicht, da sie fast vollständig formal angenommen wurde. Die vorläufige Einigung vom 20. Februar 2024 wurde sowohl vom Umweltausschuss als auch vom Plenum des Europäischen Parlaments sowie dem 1. Teil des Ausschusses der Ständigen Vertreter (1. AStV) bestätigt. Ausstehend ist lediglich die Zustimmung des Ministerrats der Mitgliedstaaten, die noch unter der belgischen Ratspräsidentschaft (d.h. bis Ende Juni 2024) erwartet wird.

Sobald der Ministerrat die formelle Annahme vollzogen hat, kann der Verordnungstext im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und tritt dann 20 Tage später in Kraft.

 

Download BDE/VOEB Europaspiegel Mai 2024

Marlena Mazura

Europareferentin für Abfall-, Umwelt- und Energiepolitik