Nach der Revision des europäischen Emissions-handelssystems (European Emission Trading System, EU ETS) in 2023, werden nun auch die Durchführungsrechtsakte der Richtlinie Stück für Stück überarbeitet. Nachdem zunächst die Rechtsakte zu den Berichtspflichten und der kostenlosen Zertifikatzuteilung (siehe Europaspiegel 02/2024) überarbeitet wurden, wird nun auch der Durchführungsrechtsakt zur Überprüfung von Daten und der Akkreditierung von Prüfstellen revidiert.
Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich vorwiegend auf die Überprüfung der Daten, die von Anlagenbetreibern hinsichtlich ihrer CO2-Emissionen gemacht werden müssen. Beispielsweise sollen Anlagenbetreiber künftig zusätzlich die Berichte über ihre Energiebilanzprüfungen oder zertifizierte Energiemanagementsysteme sowie die Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen an die Prüfstellen übermitteln (Art. 10). Darüber hinaus wurden auch die Datenüberprüfung (Art. 16) und die Berichtigung von Falschangaben (Art. 22) geringfügig angepasst.
Die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission für den Vorschlag endete am 15. April 2024 und der finale Durchführungsrechtsakt wurde am 8. Mai 2024 angenommen.