Die neue Ökodesignverordnung, die künftig Designkriterien für fast alle Konsumgüter festlegen (siehe Europaspiegel 02/2024), wurde vollständig verabschiedet. Der Ministerrat, die letzte Instanz im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU, bestätigte Ende Mai die vorläufige Einigung vom Dezember 2023, sodass der Verordnungstext in den kommenden Wochen im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und 20 Tage später in Kraft treten kann. Die individuellen Designkriterien für die verschiedenen Produktgruppen werden allerdings erst in delegierten und Durchführungsrechtsakten von der Europäischen Kommission in der neuen Legislaturperiode ausgestaltet.