Nach der vorläufigen Einigung zwischen EU-Parlament und Rat im Trilog Anfang Februar 2024 über die Right to Repair Richtlinie (siehe Europaspiegel 02/2024) wurde der Text veröffentlicht und alle institutionellen Hürden genommen. Die formelle Annahme durch den Ministerrat (letzte Instanz) erfolgte am 30. Mai 2024, sodass nun lediglich noch auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union gewartet werden muss. 20 Tage später tritt das Gesetz dann in Kraft, allerdings haben die Mitgliedstaaten im Anschluss 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.