Seit dem 01. Oktober 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,00 EUR pro Stunde und ist seit dieser Erhöhung auch für die Abfallwirtschaft maßgeblich. Seit dem Jahr 2010 gab es mit Unterbrechungen bis zum 30. September 2022 einen Branchenmindestlohntarifvertrag in der Abfallwirtschaft. Zuletzt lag der Branchenmindestlohn für die Abfallwirtschaft in Deutschland bei 10,45 EUR. Die Allgemeinverbindlichkeit für die gesamte Branche ergab sich aus Verordnungen auf Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
Die Arbeitgeber sehen in dem gesetzlichen Mindestlohn eine Schwächung der Tarifautonomie, da dieser bestehende Tarifverträge verdrängt. Das ist vor dem Hintergrund der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie, die diese immer wieder und gerade in der schwersten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit in den Jahren 2008 und 2009 unter Beweis gestellt hat, nicht zu rechtfertigen.
Daneben gibt es in manchen Bundesländern noch gesetzliche Bestimmungen zur öffentlichen Auftragsvergabe, in denen besondere – in den Bundesländern unterschiedliche – sogenannte „vergabespezifische Mindestlöhne“ gefordert werden. Schon für ein nur bundesweit (also nicht EU-weit) tätiges Unternehmen ist damit ein erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden.
Der BDE sieht sie daher sehr kritisch.
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