Der BDE wurde 1961 gegründet und ist der Branchenverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft.
Die Mitgliedsunternehmen des BDE bilden die gesamte Wertschöpfungskette der Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft ab.
gegründet
Mitgliedsunternehmen
Fachgremien
Experten
In 32 Fachbereichen, Arbeits- und Strategiekreisen engagieren sich über 500 Experten aus den Mitgliedsunternehmen des BDE.
In unseren Gremien werden gemeinsame Positionen für die gesamte Branche erarbeitet, Strategien für aktuelle Problemstellungen entworfen und Herausforderungen der Zukunft diskutiert.
Als Mitglied im BDE profitieren Sie direkt von der Expertise unserer Referenten und dem Wissen von über 500 Experten aus unseren Mitgliedsunternehmen in 32 Fachgremien. Kurze Wege und schnelle Abstimmungen zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern sind bei uns garantiert.
Unsere Mitgliederbetreuung ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft im BDE interessieren.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. ist parteipolitisch, gesellschaftspolitisch und konfessionell neutral.
Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband erkennt der BDE seine ökonomische, soziale und ökologische Verantwortung. Leitfaden und oberste Grundsätze für das Handeln des BDE sind die Orientierung an allgemeingültigen moralischen Werten und Prinzipien. Dazu gehören insbesondere Integrität, Transparenz, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Würde des Menschen, Offenheit und das Gebot der Nichtdiskriminierung aus rassistischen Gründen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder nicht-extremistischer Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Der BDE bekennt sich klar zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Extremistische Ansichten seiner Organe oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich insbesondere gegen die Menschenwürde richten, werden vom BDE nicht toleriert.
Der BDE bekennt sich zum freien und unverfälschten Wettbewerb und lehnt jede kartellrechtswidrige Verfälschung des Wettbewerbs durch Unternehmen oder Branchenverbände ab.
Unsere BDE-Compliance-Richtlinie "Kartellrecht" stellt Leitlinien auf, durch die kartellrechtlich bedenkliches Verhalten von vornherein vermieden werden soll. Die Compliance-Richtlinie richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Organe des BDE.
Als einziger Arbeitgeberverband unter den großen Verbänden der privaten Kreislaufwirtschaft ist der BDE bereit, an der Verhandlung und Gestaltung von Tarifverträgen und zukunftsorientierten Arbeitsbedingungen mitzuwirken.
Der BDE-Tarif blickt auf eine lange Zeit als "Leuchtturm" auch für nicht-tarifgebundene Entsorgungsunternehmen zurück.